Die Sitzung des Ortschaftsrates am 09.04.2013 hatte die Diskussion des Stadtrates Lützen, die Kinder der ehemaligen Gemeinde Zorbau zukünftig in die Grundschule Rippach einschulen zu lassen, zum Thema. Weiterlesen
***
Kinder der Gemeinde Zorbau bald in Lützen eingeschult?
Zorbauer hätten es nicht im Traum erwartet, aber in der Gemeinderatssitzung am 14.03.2013 in Lützen wurde der Antrag gestellt, die Zorbauer Grundschüler zukünftig in der Grundschule Rippach einzuschulen. Über diesen soll in einer der nächsten Sitzungen abgestimmt werden. Argumente wie der lange Anfahrtsweg (eine Straßenverbindung nach Rippach gibt es nicht), oder die Tatsache, dass die Rippacher Grundschule – nach den Plänen des Landes – ohnehin ab 2017 geschlossen werden muss zählten nicht. Weiterlesen
***
Lösung für Zorbauer Abwasserentsorgung
Der Zorbauer Ortschaftsrat beschloss bereits in seiner Sitzung am 31.08.2012 die Verwaltung der Zorbauer Abwasserversorgung wieder übernehmen zu wollen.
Dazu soll eine Interessengemeinschaft “Abwasser Zorbau” gegründet werden, die mit ihrer Arbeit die Stadtverwaltung Lützen entlasten möchte. Weiterlesen
***
Demokratie – Fehlanzeige
Transparenz und Öffentlichkeit sind Grundpfeiler der Demokratie. Der Bürger soll jederzeit in der Lage sein, die Entscheidungen der Volksvertreter nachvollziehen zu können. Deshalb fallen nicht nur die Abstimmungen unter das Öffentlichkeitsgebot, sondern auch vorangegangenen Beratungen.
***
Solarpark wirft neue Fragen auf
Unlängst war das fragwürdige Vorgehen des Lützner Bürgermeister Dirk Könnecke in die Kritik gekommen, als er gegen die Gemeindeordnung verstoßend, 8 Hektar beste Industriefläche an einen Solarparkbetreiber verpachtet hatte. Weiterlesen
***
Diskussion zum Solarpark in Zorbau
Manchmal verschlägt es einem einfach die Sprache – deswegen folgende Zitate aus dem Artikel der Mitteldeutschen Zeitung ohne Kommentar:
Dietmar Goblirsch zu dem Vorwurf es würden Arbeitsplätze vernichtet wurden: “….damit auch nicht gesagt ist, dass sie mit Arbeitskräften aus der Region besetzt worden wären.”
***
Gemeindeordnung – § 31 Mitwirkungsverbot
Kleine Anmerkung an die Lützner Verwaltung:
(5) Wer nach den Vorschriften der Absätze 1 bis 3 gehindert ist, an der Beratung und Entscheidung einer Angelegenheit mitzuwirken, hat den Beratungsraum zu verlassen. Bei einer öffentlichen Sitzung ist er berechtigt, sich in dem für die Zuhörer bestimmten Teil des Beratungsraumes aufzuhalten.
…. auf zum 3. Versuch!
***
Könnecke verweigert Zusammenarbeit mit Zorbauer Ortschafträten
***
Arbeitsplätze in den Wind geschrieben
In der Region werden Gewerbeflächen knapp – schon seit Längerem ist ein Interkommunales Gewerbegebiet bei Weißenfels im Gespräch. Allerdings weiß keiner so recht wer die Erschließung der Flächen bezahlen soll. Weiterlesen
***
Ortschaftrat lehnt Umbenennung von Straßen ab
Auf dem Gebiet der Gemeinde Zorbau will die Stadt Lützen vier Straßen umbenennen – die Weißenfelser Straße, die Leipziger Straße, die Friedensstraße und die Lindenstraße.
Das lehnt der Ortschaftsrat ab. Zum einen würde die Stadt Lützen damit unnötig Geld verschleudern, da sie die Kosten für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt tragen muss. Im Falle der Weißenfelser Straße und der Lindenstraße gäbe es in der Stadt Lützen Straßen die günstiger umzubenennen wären.
***