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1. Debatte des Landtages zu den Zwangsgesetzes der Gemeindegebietsreform am 18.02.2010

Herr Hövelmann, Minister des Innern:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit den Ihnen vorliegenden zwölf Gesetzentwürfen sind wir auf dem besten Weg, die Gemeindegebietsreform in unserem Land zum Abschluss zu bringen. Wir haben für den Gesetzgeber ein ziemlich großes Paket geschnürt. Das will ich durchaus eingestehen. Es ist auch gewichtsmäßig ein großes Paket, dessen Inhalt für jede Eingemeindung umfassend, systemkonform und am Gemeinwohl orientiert abgewogen worden ist.

Unser Ziel ist es, spätestens am 1. Januar 2011 alle gesetzlich noch erforderlichen Neugliederungen in den elf Landkreisen wirksam werden zu lassen. Das zweite Begleitgesetz enthält dazu die erforderlichen Ausführungsvorschriften. Mit Beginn des Jahres 2011 wird unser Land dann über künftig leistungsfähigere Gemeindestrukturen verfügen. Außerdem können wir von uns behaupten, dass wir die Zeichen der Zeit erkannt und zum Wohle unserer Gemeinden angemessen auf die Herausforderungen der Zukunft reagiert haben.

Auch nach dem im parlamentarischen Raum geführten und noch zu führenden politischen Diskurs ist vielen von Ihnen im Parlament daran gelegen, die gesetzliche Phase der Gemeindegebietsreform im Interesse unserer Gemeinden zeitnah abschließen zu können. Ich bin deswegen optimistisch, dass das Hohe Haus die von der Landesregierung vorgeschlagenen gesetzlichen Neugliederungen mittragen wird.

Lassen Sie mich kurz auf den Verlauf unserer Gemeindegebietsreform eingehen. Nach Abschluss der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD haben wir im August 2007 ein Leitbild vorgelegt, das gleichzeitig Startschuss für die Reform war.

Auf der zweiten Reformstufe haben Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, zu Beginn des Jahres 2008 die Ziele, die Leitbilder und die Leitlinien für eine zukunftsfähige kommunale Ebene des Landes mit dem Ersten Begleitgesetz verabschiedet. Sämtliche hiergegen erhobenen Verfassungsbeschwerden sind abgewiesen worden. Das Landesverfassungsgericht hält also unsere Vorstellungen von der Gemeindestruktur im Lande Sachsen-Anhalt für verfassungskonform.

(Zustimmung bei der SPD)

Die Mehrzahl der Gemeinden hat es auch so gesehen. Denn in der freiwilligen Phase hat sich die Mehrzahl der Gemeinden bewegt. Zu Beginn der Reform, Mitte des Jahres 2007, hatten wir noch mehr als 1 000, konkret 1 043 kreisangehörige Gemeinden. Insgesamt haben mehr als 830 Gemeinden bei der Reform mitgezogen - manche würden sagen: sie sind mit Druck geschoben worden -

(Herr Gallert, DIE LINKE: Mitgeschliffen!)

und haben im Interesse ihrer Bürgerschaft rund 390 Gebietsänderungsverträge ausgehandelt. Mit Stand vom 1. Januar 2010 gibt es 365 kreisangehörige Gemeinden in unserem Lande. Per 24. Januar sind es noch 362.

Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Kommunalabteilung sowie die Kolleginnen und Kollegen im Landesverwaltungsamt und in den Kommunalaufsichten der Landkreise haben dabei ein gewaltiges Arbeitspensum absolviert. In den letzten zweieinhalb Jahren haben sie die Gemeinden bei der Vertragsgestaltung beraten, sie haben unzählige Gespräche mit Gemeindevertretern geführt, sie sind vor Ort gewesen und haben in den Räten die Rechtslage und die Gestaltungsmöglichkeiten erläutert. Sie haben die ausgehandelten Gebietsänderungsverträge und die Verbandsgemeindevereinbarungen geprüft und genehmigt.

Das alles war nicht immer ganz einfach; das weiß ich. Teilweise wurde nachts und an den Wochenenden gearbeitet, damit wir unsere doch sehr anspruchsvolle Reformzeitschiene auch einhalten können. Allen Beteiligten möchte ich hier und heute ausdrücklich für ihr großes Engagement und für das hohe Niveau, auf dem gearbeitet wurde und auf dem weiter gearbeitet wird, ganz herzlich danke sagen.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Ergebnis haben wir seit dem Beginn der freiwilligen Phase rund 85 % der Gemeinden zukunftsfähig gemacht. Das ist - das sage ich mit Stolz - auch im Vergleich zu den Gebietsreformen in anderen Bundesländern ein ausgezeichnetes Ergebnis, über das ich mich freue.

Mein Dank gilt deswegen auch den beteiligten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern in den Gemeinden. Die Vertragspartner standen vor großen Aufgaben. Diese haben viel Kraft und auch viel zusätzliche Zeit gekostet. Allen Städten und Gemeinden, die freiwillig leitbildgerechte Einheitsgemeinden und Verbandsgemeinden gebildet haben, gratuliere ich zu ihrem Entschluss.

Sie sind den richtigen Schritt für die Zukunftsfähigkeit ihrer Gemeinde gegangen. Denn freiwillige Lösungen, um die kommunalpolitisch teilweise hart gerungen wurde, bilden nicht nur in meinen Augen das beste Fundament für das Zusammenwachsen in den neuen Einheits- und Verbandsgemeinden und für die bürgerschaftliche Beteiligung an der kommunalen Selbstverwaltung.

151 Gemeinden sind diesen Schritt leider nicht mitgegangen. Sie entsprechen noch nicht dem Leitbild der Gemeindereform. Diese Gemeinden müssen jetzt in der dritten Stufe der Gemeindegebietsreform vom Gesetzgeber neu gegliedert werden. Die Landesregierung legt dazu elf Gemeindeneugliederungsgesetze vor, die jeweils einen Landkreis betreffen.

Wenn das Plenum unseren Neugliederungsvorschlägen folgt, werden die neuen Strukturen bis spätestens 1. Januar 2011 entstehen. In Sachsen-Anhalt wird es dann 219 Gemeinden geben, nämlich 104 Einheitsgemeinden und 18 Verbandsgemeinden mit insgesamt 115 Mitgliedsgemeinden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Gemeindeneugliederungsgesetze haben wir umfassend vorbereitet. Unsere Neugliederungsvorschläge entsprechen dem im Gemeindenneugliederungs-Grundsätzegesetz aufgestellten System. Wir haben für jede einzelne aufzulösende Gemeinde den Sachverhalt vollständig ermittelt und der Abwägung zugrunde gelegt.

Wir haben - das ist ganz wesentlich - zu jedem einzelnen Neugliederungsfall alle Betroffenen angehört, also alle aufzulösenden Gemeinden, die jeweils aufnehmenden Gemeinden bzw. die Verbandsgemeinden, die Landkreise, die regionalen Planungsgemeinschaften, die Stadt-Umland-Verbände und selbstredend die kommunalen Spitzenverbände.

Die von der Verfassung vorgeschriebene Anhörung der von der Neugliederung betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben wir ebenfalls für den Gesetzgeber vorbereitet und durchgeführt. Allerdings hat uns die Umsetzung der Bürgeranhörung hier und da praktische Schwierigkeiten bereitet.

Die Reformgegner in einigen Gemeindevertretungen haben zumindest versucht, das Verfahren aufzuhalten, indem sie die Anhörungstermine nicht bekannt gemacht haben, zum Boykott aufgerufen haben oder die vorgesehenen Wahllokale einfach nicht geöffnet, in manchen Fällen sogar mit schwerem landwirtschaftlichen Gerät blockiert haben.

In Zusammenarbeit mit den Kommunalaufsichten der Landkreise ist es schnell, teilweise auch sehr einfallsreich und kreativ - unter anderem durch den Einsatz von Bibliotheksbussen als Wahllokale - gelungen, darauf zu reagieren. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, den Kolleginnen und Kollegen in den Landkreisen, bei den Kommunalaufsichten und den Kollegen Landräten sehr herzlich dafür zu danken, dass sie mitgeholfen haben, die Bürgeranhörungen durchzuführen.

(Zustimmung bei der SPD)

In dieser Phase, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat uns die bestätigende Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und des Oberverwaltungsgerichts den Rücken gestärkt und betont, dass bürgerschaftliche Beteiligungsrechte mit Verfassungsrang den betroffenen Gemeindeeinwohnern nicht von den gewählten Gemeindeorganen vorenthalten werden dürfen, auch wenn sie für die Gemeinde als solche die Reform ablehnen.

Also, die erforderliche Anhörung der Bürgerinnen und Bürger für jede gesetzlich vorgesehene Neugliederung hat stattgefunden, leider - das ist dann das Ergebnis des Agierens der Verantwortlichen vor Ort - in einigen Fällen mit einer verschwindend geringen Wahlbeteiligung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erfreulich ist, dass während unseres Anhörungsverfahrens elf noch nicht leitbildgerechte Gemeinden wirksame Gebietsänderungsverträge abgeschlossen haben und wir die geplanten Eingemeindungen aus den Gesetzentwürfen wieder streichen konnten.

So haben sich im Landkreis Börde die Gemeinde Wackersleben mit der Gemeinde Hötensleben und die Gemeinde Peseckendorf mit der Stadt Oschersleben zusammengeschlossen. Im Landkreis Harz haben die Stadt Derenburg und die Gemeinden Timmenrode, Sargstedt und Danstedt noch freiwillige Zusammenschlüsse realisiert.

Leitbildgerechte Neugliederungen auf freiwilliger Grundlage erfolgten im Landkreis Mansfeld-Südharz bei den Gemeinden Freist, Friedeburg und Heiligenthal, bei der Gemeinde Friedensdorf im Saalekreis und auch bei der Gemeinde Nauendorf bei Seyda im Landkreis Wittenberg.

In den Gemeindeneugliederungsgesetzen zu den Landkreisen Burgenlandkreis, Harz, Stendal und Wittenberg sind wir nach den Ergebnissen der Anhörung und der Abwägung aller vorgetragenen Argumente von den noch in den zur Anhörung freigegebenen Gesetzentwürfen ins Auge gefassten Neugliederungsvorhaben abgewichen.

Dies betrifft zum einen den Entwurf des Gemeindeneugliederungsgesetzes für den Burgenlandkreis. So sollen nun auch die Gemeinden Großkorbetha, Schkortleben und Wengelsdorf in die Stadt Weißenfels eingemeindet werden.

Nach dem Ergebnis der Anhörung und der Auswertung wurde zudem auch der Gesetzentwurf über die Neugliederung der Gemeinden für den Landkreis Harz insoweit geändert, als nun die Gemeinde Westerhausen statt in die Einheitsgemeinde Stadt Quedlinburg gesetzlich in die Stadt Thale eingemeindet werden soll. Dies ist das Ergebnis einer Bürgeranhörung vor Ort.

Hinsichtlich der Verwaltungsgemeinschaft Gernrode (Harz) sieht der Gesetzentwurf nunmehr vor, dass die Stadt Gernrode und die Gemeinden Bad Suderode und Rieder nicht in die Stadt Ballenstedt, sondern in die Stadt Quedlinburg eingemeindet werden sollen.

Eine weitere Änderung wurde beim Entwurf zum Gemeindeneugliederungsgesetz betreffend den Landkreis Stendal bezüglich der Verbandsgemeinde Seehausen vorgenommen. Danach soll die Gemeinde Schönburg der Mitgliedsgemeinde Hansestadt Seehausen (Altmark) zugeordnet werden und nicht der Mitgliedsgemeinde Altmärkische Wische.

Letztlich hat auch der Gesetzentwurf bezüglich des Landkreises Wittenberg eine Änderung erfahren. Hierbei geht es konkret um die Verwaltungsgemeinschaft Elbaue-Fläming. So soll die Gemeinde Gadegast nicht in die Stadt Jessen (Elster) eingemeindet werden, sondern gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzentwurfes an der Neubildung der Einheitsgemeinde Stadt Zahna-Elster teilnehmen. Die erforderliche Bürgeranhörung ist für den 18. April 2010 geplant.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem Kenntnisstand meines Hauses könnte kurzfristig im Saalekreis die gesetzliche Eingemeindung der Gemeinde Braschwitz in die Stadt Landsberg entbehrlich werden. Die Genehmigung des Gebietsänderungsvertrages wird Ausnahmen enthalten, zu denen die Gemeinderäte noch Beitrittsbeschlüsse fassen müssen. Geschieht dies, kann die Gebietsänderung wirksam werden. Dann braucht der Gesetzgeber nicht mehr zu entscheiden. Möglicherweise lässt sich auch im Landkreis Harz die eben schon angesprochene Gemeinde Westerhausen freiwillig in die Stadt Thale eingemeinden.

Zu den Gemeindeneugliederungsgesetzen möchte zusammenfassend feststellen: Die von einer gesetzlichen Neugliederung betroffenen Gemeinden haben sich bis auf wenige Ausnahmen gegen ihre Auflösung ausgesprochen. Ebenso haben deren Bürgerinnen und Bürger zumeist gegen den Neugliederungsvorschlag votiert.

Beim jeweiligen Landkreis, den aufnehmenden Gemeinden, den regionalen Planungsgemeinschaften und den angehörten Stadt-Umland-Verbänden stießen unsere Neugliederungsvorschläge hingegen überwiegend auf Zustimmung. Insgesamt entsprechen die von uns erarbeiteten gesetzlichen Neugliederungen dem Leitbild zur Gemeindegebietsreform.

Alle Ergebnisse der Anhörungen sind in den Gesetzen umfassend und detailliert dargestellt. Ich denke, sie bieten Ihnen, dem Landtag,  eine sehr gute Grundlage für die zu treffende Abwägungsentscheidung in jedem Neugliederungsfall. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, auf diese Anhörungsergebnisse zurückzugreifen und sich insbesondere die Ergebnisse der verfassungsrechtlich unverzichtbaren Bürgeranhörungen zu eigen zu machen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, noch etwas zum Entwurf des Zweiten Begleitgesetzes auszuführen. Hierzu haben wir die kommunalen Spitzenverbände angehört. Die Kritik an den Ausführungsvorschriften zur Gemeindegebietsreform war verhalten. Wir sind dennoch dem Städte- und Gemeindebund entgegengekommen.

Knackpunkt war, wie wir die Repräsentation der von der Auflösung ihrer Gemeinde betroffenen Bürgerinnen und Bürger bis zur nächsten allgemeinen Kommunalwahl im Jahr 2014 in der neuen Gemeinde gestalten. Das ist auch Gegenstand der Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE.

Ich will es gleich vorweg sagen: Ich bin außerordentlich froh, dass wir eine gangbare Lösung gefunden haben. Der Städte- und Gemeindebund und auch der Landkreistag hatten eine Verletzung des Demokratieprinzips angemahnt, sollte das Zweite Begleitgesetz keine ergänzenden Regelungen zu unserem geltenden wahlrechtlichen System enthalten. In den Gesetzentwurf haben wir deswegen weitere Regelungen aufgenommen, die meines Erachtens jetzt eine gute verfassungsrechtliche Grundlage beinhalten und der besonderen Situation einer das gesamte Land betreffenden Gemeindegebietsreform gerecht werden.

Das Zweite Begleitgesetz ist als Artikelgesetz ausgestaltet. Artikel 1 beinhaltet das Gesetz zur Ausführung der Gemeindegebietsreform, das den einheitlichen Vollzug aller im Zusammenhang mit dem Abschluss der landesweiten Gemeindegebietsreform stehenden Neugliederungsgesetze sicherstellen soll, das heißt gleiche Regeln für alle.

Mit Artikel 2 wird zur Stärkung der Ortschaftsrechte die Gemeindeordnung geändert. Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist in der Begründung zu Artikel 1 § 7 die Systematik des Gesetzgebers zur Anordnung einzelner Neuwahlen des Gemeinderates erweitert worden. Der Gesetzgeber ordnet die Neuwahl des Gemeinderates an, wenn statt bisher mehr als der Hälfte nunmehr mehr als ein Drittel der künftigen Einwohnerschaft in eine Gemeinde eingemeindet wird.

Dies gilt sowohl für Einheitsgemeinden als auch für Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden und betrifft konkret die Einheitsgemeinden Gardelegen, Annaburg und Gräfenhainichen sowie die Mitgliedsgemeinde Rochau der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck.

Übrigens - wenn ich das an dieser Stelle einflechten darf - haben die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE eine andere Berechnungsmethodik zur Grundlage. Wir haben - ich sage gleich, was die verfassungsrechtliche Grundlage dafür ist - bei der Berechnung, wann die Grenze von einem Drittel der Einwohnerschaft erreicht ist, die Gesamteinwohnerzahl der künftigen Gemeindestruktur zugrunde gelegt. Die Fraktion DIE LINKE legt die Einwohnerzahl ohne die einzugemeindenden Einwohner zugrunde und sagt dann: Wenn mehr dazukommen, soll neu gewählt werden. Das ist also eine andere Herangehensweise.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Forderung des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt nach einer so genannten Bagatellgrenze für anzuordnende Neuwahlen sind wir mit unserem Vorschlag nachgekommen. In diesen Fällen wird zweifelsohne dem Demokratieprinzip Genüge getan.

Im Kern stellen wir darauf ab, ob die jeweilige Eingemeindung nur unwesentliche oder wesentliche Veränderungen - das ist die Rechtsgrundlage - der sozialen, der kulturellen, der wirtschaftlichen und der verwaltungsmäßigen Struktur einer Gemeinde bewirkt. Sind Veränderungen des Gemeindegefüges nämlich unwesentlich, kann nach Rechtsprechung der Rat der aufnehmenden Gemeinde auch den neu hinzutretenden Gemeindeteil repräsentieren. Wesentlich sollen die Verän-
derungen aber dann sein, wenn mehr als ein Drittel der Bevölkerung hinzukommt.

Damit wird an die gesetzgeberischen Leitlinien zur Gemeindegebietsreform im Grundsätzegesetz angeknüpft und ein in sich geschlossenes System aufgestellt. Denn die Ein-Drittel-Grenze - Sie erinnern sich - ist untersetzt worden mit dem bereits vom Verfassungsgericht gebilligten Prinzip der so genannten doppelten Mehrheit, bei der sich Einheits- und Verbandsgemeinden bilden konnten, wenn die zusammenschließenden Gemeinden neben der Repräsentanz von drei Vierteln der Gemeinden auch zwei Drittel der Bevölkerung der Verwaltungsgemeinschaft stellen. Das „restliche“ Drittel der nicht an der freiwilligen Lösung Beteiligten wird verfassungsgerichtlich unbeanstandet zwangsverwaltet und damit von der freiwillig gebildeten Gemeinde dominiert.

Weil das Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt diese Herangehensweise des Gesetzgebers vor einem Dreivierteljahr bereits einmal gebilligt hat, kann hieraus der Schluss gezogen werden, dass sich bei Eingemeindungen von bis zu einem Drittel der künftigen Einwohnerzahl die grundlegenden Strukturen für die kommunale Selbstverwaltung in einer Gemeinde nicht wesentlich ändern und deshalb eine Neuwahl des Gemeinderates entbehrlich ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Neu eingefügt worden ist mit § 8 die Einführung der Ortschaftsverfassung für den Rest der Wahlperiode in all denjenigen Gemeinden, die ohne Neuwahl des Gemeinderates in eine Einheitsgemeinde eingemeindet werden. Der Ortschaftsrat ist in diesen Fällen neu zu wählen. Die mit Artikel 2 durch das so genannte Zweitbeschlussverlangen, das Antragsrecht sowie die mögliche Einrichtung von Einwohnerfragestunden in den Sitzungen des Ortschaftsrates gestärkten Ortschaftsrechte möchte ich Sie ebenfalls in diesem Kontext zu betrachten bitten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind damit auf der Zielgeraden der Gemeindegebietsreform. Ich darf Sie herzlich bitten, die Gesetzentwürfe im Innenausschuss intensiv zu beraten, und darf Sie gleichwohl bitten, mit dafür Sorge zu tragen, dass eines unserer wichtigsten Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann. - Sehr herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Präsident Herr Steinecke:

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Gerry Kley. Bevor ich ihm das Wort erteile, möchte ich auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler der Diesterweg-Sekundarschule Burg begrüßen. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Bitte schön, Herr Kley, Sie haben das Wort.

Herr Kley (FDP):

Herr Minister, nach dem Stadt-Umland-Gesetz wäre eine Folge des Nichtfunktionierens der interkommunalen Zusammenarbeit die Überlegung zu Eingemeindungen. Wenn man sich das mittlerweile anschaut, insbesondere im Raum Halle, wäre jetzt eigentlich der Zeitpunkt gekommen, darüber nachzudenken.

Die Überlegung, zusätzliche Gebiete des Umlandes nach Halle einzugemeinden, ist jüngst erst wieder auf dem SPD-Neujahrsempfang unter Anwesenheit Ihres Staatssekretärs geäußert worden und mit großem Beifall bedacht worden.

Da die gegenwärtige Regierungskoalition im Gegensatz zu allen Diskussionen über Demokratie jetzt dabei ist, die Selbständigkeit der Gemeinden sowieso aufzuheben, ist die Frage, warum Sie die Zwangseingemeindungen in andere Umlandgemeinden durchführen, anstatt die Oberzentren zu stärken, nachdem Sie nicht vorhaben, die Selbständigkeit zu erhalten.

Herr Hövelmann, Minister des Innern:

Verehrter Herr Kley, Sie wissen, dass wir die Selbständigkeit der Gemeinde im Sinne der Verfassung nicht aufgeben.

(Zustimmung von Frau Dr. Späthe, SPD)

Die kommunale Selbstverwaltung wird auch anschließend garantiert sein, nur halt in größeren Strukturen.

(Oh! bei der FDP)

- Ja, das ist so.

(Zuruf von Herrn Wolpert, FDP)

- Moment, die Frage habe ich noch gar nicht beantwortet. Ich habe erst einmal dem grundsätzlichen Vorhalt, dass wir die kommunale Selbstverwaltung aufgeben, entgegenhalten wollen: Das tun wir nicht.

Was die Frage der Eingemeindung in die Oberzentren anbelangt, darf ich auf das Grundsätzegesetz verweisen, das wir als erstes Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform in diesem Hohen Hause verabschiedet haben. Darin ist geregelt, dass die Entscheidungen grundsätzlich - ich wiederhole: grundsätzlich - innerhalb bestehender Verwaltungsgemeinschaftsgrenzen, innerhalb bestehender Landkreisgrenzen, innerhalb bestehender politischer Grenzen, was Verwaltungsstrukturen anbelangt, zu treffen sind.

Wir haben uns genau an diesen Grundsatz gehalten. Es gab in einzelnen Bereichen aufgrund anderer gesetzlicher Normierungen Abweichungsnotwendigkeiten bei der Grenze von Verwaltungsgemeinschaften. Es gab solche Abweichungsnotwendigkeiten bei der Grenze von Landkreisen nicht.

Insofern sieht der Vorschlag für die elf Gesetze zumindest für die, die sich im Umfeld der Städte Halle und Magdeburg befinden, jeweils keine Landkreisgrenzen übergreifenden Lösungsvorschläge vor, im Übrigen auch keine Landkreisgrenzen übergreifenden Lösungsvorschläge zwischen Landkreisen. Auch dies ist nicht vorgesehen.

(Herr Kosmehl, FDP: Und das weiß der Staatssekretär nicht! - Herr Wolpert, FDP, lacht)

Präsident Herr Steinecke:

Vielen Dank, Herr Minister, für die Beantwortung der Frage. - Wir treten dann in die Debatte ein. Es ist eine Zehnminutendebatte vereinbart worden. Als erstem Debattenredner erteile ich für die Fraktion DIE LINKE Herrn Grünert das Wort. Bitte schön.

Herr Grünert (DIE LINKE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss ein bisschen Wehmut und auch ein bisschen Pfeffer und Salz einbringen. Gestatten Sie mir, dass ich das heute tue.

Nachdem wir heute schon eine Geschichtsdebatte von Herrn Scheurell hatten, haben wir hier eine eigene Geschichtsdebatte, nämlich zehn Jahre Gemeindegebietsreform.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Das heißt, nach zehn Jahren seit dem ersten Leitbild - damals durch den Innenminister Herrn Dr. Püchel im Dezember 1999 eingebracht - und rund ein halbes Jahr vor der Umsetzung der Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt zum 30. Juni 2010 ist es an der Zeit, Bilanz zu ziehen und diesen Prozess politisch zu bewerten.

Auch wenn die Landesregierung vor wenigen Tagen versuchte, diese Bilanz positiv darzustellen, indem sie behauptete, die Gebietsreform sei relativ geräuschfrei über die Bühne gegangen, muss man sich fragen, ob diese Geräusche schon verdrängt wurden, ob die Fenster zu dick sind oder ob es einen anderen Grund für den Realitätsverlust in Bezug auf die Geräuschwahrnehmung gibt.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Gestatten Sie mir daher, diesen geräuschvollen Erkenntnisprozess der letzten zehn Jahre näher zu beleuchten.

Mit Beginn der vierten Legislaturperiode beantragte die Regierungskoalition aus CDU und FDP in der Drs. 4/33 am 21. Juni 2002 die Aufhebung der drei Vorschaltgesetze aus der dritten Legislaturperiode und die Wiederherstellung der kommunalen Selbstverwaltung.

(Zustimmung von Herrn Kosmehl, FDP, und von Herrn Wolpert, FDP)

Unter dem Deckmantel der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung wurde aufgrund von Wahlversprechen der von SPD und PDS getragene und vielfach bereits im Vollzug befindliche Reformprozess beendet. Kernaussagen der Koalition neben einer überschwänglichen Freude des damaligen Innenministers waren Freiwilligkeit, das hohe Gut der kommunalen Selbstverwaltung, keinerlei Vorgaben von Mindestgrößen und staatlichen Zwangsphasen sowie einengender zeitlicher Abfolgen. Die Verbandsgemeinde solle abgeschafft werden, da sie nicht in die kommunale Landschaft passe. Die Entscheidungen sollten wieder vor Ort getroffen werden. Verantwortung heiße nicht, frei von Vernunft zu entscheiden.

Herr Wolpert wird sich daran erinnern. Das waren seine Ausführungen in diesem Zusammenhang.

(Herr Wolpert, FDP: Dazu stehe ich auch noch! - Zuruf: Für die Einheitsgemeinden!)

- Sicherlich.

Für die CDU hieß das, keine zwangsweise Auflösung von Kommunen. Herr Kolze hatte arge Probleme, die Verbandsgemeinde zu erklären, war auf Hilfe von Frau Theil angewiesen. Er wollte dieses Auslaufmodell in keiner Weise haben. Haltbarkeitsdatum, Verfallsdatum usw., was er dort nicht alles bemüht hatte. Sein Credo bestand in Freiwilligkeit, größeren Gestaltungsspielräumen für die Kommunen, in Verlässlichkeit und Vertrauen. Nur eine umfangreiche und grundlegende Funktionalreform - ich betone das - kann Grundlage einer Kommunalreform sein. - So der O-Ton.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Im Übrigen ist der Innenminister darauf nicht eingegangen.

(Herr Kosmehl, FDP: Er macht ja keine!)

Trotz all dieser Beteuerungen entbrannte ein Streit darüber, wie und ob die vorhandene Struktur geeignet ist, die zukünftigen Anforderungen an eine moderne und bürgernahe Verwaltung zu erfüllen.

Bereits mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungskraft vom 5. März 2004 waren sie wieder da: Mindestgrößen, zeitliche Einengungen, Einschränkungen der Gestaltungsspielräume. Trägergemeinden, die sich gerade von dem Ballast der Verwaltung ihrer Mitgliedsgemeinden befreit hatten, wurden wieder reaktiviert. Das waren die Ergebnisse.

Wurde von Ihnen noch im Jahr 2002 verkündet, dass die kommunalen Strukturen handlungsfähig sind, wurden diese markigen Reden mit dem Gesetz über die Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und Stärkung der kommunalen Verwaltungstätigkeit sowie dem Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz und dem Gesetz über die Neustrukturierung der Landkreis bis zum Jahr 2006 der Lüge überführt. Ich möchte aus Zeitgründen die Kreisgebietsreform heute ausblenden.

(Minister Herr Hövelmann: Schade! - Herr Stahlknecht, CDU: Die hat damit nichts zu tun!)

Bereits mit dem Gesetz über die Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts wurden erhebliche, vorher auch von der CDU und der FDP stark gepriesene demokratische Rechte und Gestaltungsspielräume abgeschafft, seien es die Wirkungsbedingungen von Bürgerinitiativen, von Beauftragten, die Ausgestaltung der Aufgaben von Beiräten oder die Durchgriffsrechte der Fachbehörden.

Damit wurde dem eigentlichen Leitbild „Städte und Gemeinden 2020 - für eine nachhaltige Kommunalpolitik“, wie es der Städte- und Gemeindebund in seiner Sitzung am 18. April 2005 in Tangermünde vorgestellt hatte, der Boden entzogen. Die Bilanz von 2006 fiel daher im kommunalen Bereich sehr verhalten aus.

Mit der neuen Legislaturperiode unter CDU und SPD wurde der Prozess der kommunalen Neugliederung nicht geräuschärmer. Im Gegenteil: Nahezu wöchentlich tagte der Koalitionsausschuss. Da wurde permanent das Ende der Koalition bemüht, um eigene Positionen durchzudrücken. Da wurden Gutachten zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Gemeindemodelle in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse jedoch politisch motiviert umgedeutet wurden.

(Zustimmung von Herrn Wolpert, FDP)

Eine Evaluierung der gerade erst getroffenen Änderungen bei den Verwaltungsgemeinschaften wurde verworfen. Das Auslaufmodell Verbandsgemeinde wurde neu kreiert.

Das Leitbild der Landesregierung wurde dann folgerichtig unter Abwesenheit von Kriterien der Raumordnung und Landesplanung erarbeitet. Das Ergebnis sehen wir heute nur zu gut.

Auch der Beschluss des zweiten Leitbildes der Gemeindegebietsreform vom 7. August 2007 sowie das Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform waren weitere Sahnehäubchen. Dazu wurden Anhörungen durchgeführt und deren Beratungsgrundlagen kurz zuvor geändert. Oder es wurde eine inhaltliche Bewertung des Anliegens der Volksinitiative 2010 schlichtweg im Ausschuss verweigert.

Änderungsanträge der LINKEN zum Ortschaftsverfassungsrecht, Zweitbeschlussverlangensrecht usw. wurden vom Tisch gefegt, um nunmehr mit dem Siegel von SPD und CDU in den vorliegenden Gesetzentwürfen wieder neu eingeführt zu werden. Toll!

(Zuruf von Minister Herrn Hövelmann)

Während man sich im Jahr 2004 noch gegen die Gleichzeitigkeit tiefgreifender Veränderungen im kommunalen Bereich aussprach, wurden zeitgleich die Einführung der Doppik, die Änderung des FAG und der Vollzug der Haushaltskonsolidierung beschlossen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Auch das Gesetz über die Fortentwicklung der Kommunalverfassung vom 14. November 2008 reiht sich in dieses Durcheinander der letzten Jahre ein. Allein der Name verspricht, was das Gesetz nicht hält.

Nach nunmehr zehn Jahren hat sich die Mehrzahl der Gemeinden „freiwillig“ neu gebildet, soll der restliche Bestand durch Zuordnung einer erfolgreichen zukünftigen Entwicklung zugeführt werden. Wer jedoch dachte, dass die Grundsätze des Begleitgesetzes dem Prozess der Neubildung zugrunde gelegt wurden, wurde herb enttäuscht. Politische Willkür, aus meiner Sicht provinzielle Partikularinteressen und das komplette Fehlen eines raumordnerisch durchdachten und sinnvoll vernetzten Konzepts zur Gemeindegebietsreform kennzeichnen die bisherigen Ergebnisse.

(Herr Stahlknecht, CDU: Quatsch!)

So wurde der Grundsatz der Umwandlung von Verwaltungsgemeinschaften mit prägendem Ort im Verhältnis 1 : 1 in Einheitsgemeinden wie im Falle von Gernrode wegen gerade einmal 545 Einwohnern nicht genehmigt. Im Gegenteil, man ermunterte die Gemeinden Friedrichsbrunn und Stecklenberg, aus der Verwaltungsgemeinschaft auszuscheren.

(Zuruf von Frau Weiß, CDU)

Aber auch der bestehende Teil der Verwaltungsgemeinschaft Gernrode, Bad Suderode und Rieder, ist mit 7 743 Einwohnern zwar unter der magischen Zahl von 8 000, jedoch erheblich über der bestandsgeschützten Stadt Falkenstein, die per 31. Dezember 2008 noch 5 942 Einwohner aufweist.

(Zustimmung bei der LINKEN, von Herrn Kosmehl, FDP, und von Herrn Wolpert, FDP)

Ähnliches erfolgte mit der Verwaltungsgemeinschaft Oranienbaum. Die Zulassung von Gemeindeaustritten im Rahmen der freiwilligen Phase wurde dann als Begründung für die Nichtgenehmigungsfähigkeit herangezogen. Das kann es nicht sein.

Im Übrigen wurden auch in der Stadt Nienburg Ausnahmen von der Regel zugelassen.

Unsere Fraktion stellt daher den Änderungsantrag auf Zulassung der Bildung der Einheitsgemeinde Gernrode.

Ein offenes Problem stellt im Landkreis Mansfeld-Südharz die Stadt Arnstein dar. Hier versucht die Landesregierung, eine gemeinsame Gemarkungsgrenze zu definieren, um Sandersleben  über Arnstedt und Wiederstedt anbinden zu können. Berücksichtigt man jedoch die Bürgeranhörungen, dann ergibt sich, dass die bisherigen Gemeinden Walbeck und Ritterode eben nicht mehr nach Hettstedt wollen,  dafür jedoch die Gemeinden Arnstedt und Wiederstedt. Hierzu bleibt in der Anhörung die Aufgabe, die unterschiedlichen Interessen abzuwägen.

Völlig konfus sind aus unserer Sicht die Entscheidungen im Bereich Genthin und Jerichow. Folgte man dem Gleichheitsgrundsatz, dann müsste für Genthin die gleiche inhaltliche Begründung wie bei der Entscheidung für die Stadt Zerbst gelten. Die jetzt getroffene Entscheidung zur Stadt Jerichow lässt politisches Kalkül erahnen. Wir werden im Verlaufe der Anhörungen auf weitere nicht nachvollziehbare Entscheidungen eingehen und diese hinterfragen.

Eines steht bereits jetzt fest - das zeigt sich bei einer ganzen Reihe weiterer Entscheidungen -: Mit den vorliegenden Gesetzentwürfen wird in vielen Fällen die Ausnahme zur Regel gemacht und das Begleitgesetz faktisch ausgehebelt.

Noch ein Wort zum Begleitgesetz selbst. Ich finde es ausgesprochen gut, dass nach vierjähriger Ignoranz seitens der Koalitionsfraktionen nunmehr der Vorschlag meiner Fraktion zum erweiterten Ortschaftsverfassungsrecht und zum Zweitbeschlussverlangensrecht umgesetzt werden soll.
Trotz dieses positiven Aspekts wird jedoch auch mit den vorliegenden Gesetzentwürfen gegen das erste Begleitgesetz verstoßen, das die Einführung des Ortschaftsverfassungsrechtes in der staatlichen Phase ausschloss. Offensichtlich wurde diese Festlegung nur als Drohpotenzial für die freiwillige Phase benutzt und soll nunmehr, da sie ihr Ziel erreicht hat, abgeschafft werden.

Mit den vorliegenden Gesetzentwürfen sollen in Gemeinden Neuwahlen angeordnet werden, wenn der einzugemeindende Teil mehr als ein Drittel der Einwohnerzahl ausmacht. Hiermit bedient sich die Landesregierung eines Taschenspielertricks: Sie addiert erst die Einwohnerzahlen aller Ortsteile und bestimmt dann, ob der Neuzugang ein Drittel ausmacht.

(Herr Stahlknecht, CDU: Das ist mathematisch korrekt!)

Nach unserer Berechnung - Altbestand zu Neubestand - wären Neuwahlen neben den vorgeschlagen drei auch in vier weiteren Landkreisen anzuordnen. Der Minister ist auf die unterschiedlichen Rechenmodelle eingegangen. Wir werden uns darüber im Ausschuss trefflich streiten können.

Um die Aufwendungen, die sich für die Gemeinden aus den Anordnungen ergeben, auszugleichen, haben wir einen Änderungsantrag gestellt. Wir hoffen, dass auch Sie unserem Anliegen folgen können.

Werte Damen und Herren! Ich komme zum Schluss. Geräuscharm war und ist dieser Prozess nicht. Nach wie vor klagt die Volksinitiative „Sachsen-Anhalt 2010“ vor dem Verfassungsgericht. Nach wie vor besteht erheblicher Frust in der Einwohnerschaft hinsichtlich der Sinnhaftigkeit der durchgeführten Bürgeranhörungen und deren „Eingang“ in die Entscheidungsvorschläge.

Ungeklärte Probleme greift das Zweite Begleitgesetz nicht auf. So gibt es zum Beispiel erhebliche Mehraufwendungen im Bereich der postalischen Zuordnung von Ortsteilen. Die Gemeindeverwaltungen spielen Briefverteilzentrum, da die Post offensichtlich überfordert ist, oder es werden Bonitätsprüfungen negativ attestiert, da eine genaue Zuordnung des Hauptwohnsitzes der Person nicht mehr gegeben ist. Auch ist die „Freude“ der Bürger über die durch die Gebietsänderungen notwendigen Änderungen in ihren persönlichen Daten und deren finanzielle Auswirkungen sehr gedämpft.

Die fehlende gesetzliche Verankerung der interkommunalen Funktionalreform als inhaltliche Rechtfertigung für den erheblichen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung stellt die Sinnhaftigkeit der Reform nachhaltig infrage.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Werte Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE wird trotz der vielen offenen Fragen und der grundsätzlichen Kritik einer Überweisung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zustimmen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Präsident Herr Steinecke:

Vielen Dank, Herr Grünert. Es gibt eine Nachfrage von Frau Hüskens. - Bitte.

Frau Dr. Hüskens (FDP):
Nein, ich habe keine Nachfrage, Herr Präsident. Wir haben bei Herrn Grünert gesehen, dass auch er zeitlich gesehen leichte Schwierigkeiten mit seiner Rede hatte. Da der Minister schätzungsweise locker 20 Minuten geredet hat, ergibt sich die Frage, ob die weiteren Redner nicht entsprechend mehr Zeit für ihre Reden erhalten sollten.

Präsident Herr Steinecke:
Ich habe nicht die Absicht, die Redner zu unterbrechen. Da der Herr Minister länger gesprochen hat, werden wir das aufteilen. Ja? - So werden wir verfahren. - Herzlichen Dank, Herr Grünert. Sie können sich dann setzen.  Wir kommen dann zu dem Debattenbeitrag der CDU. Der Abgeordnete Herr Stahlknecht hat das Wort. Bitte schön, Herr Stahlknecht.

Herr Stahlknecht (CDU):

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde für meinen Beitrag voraussichtlich die Zeit, die der Minister zusätzlich gebraucht hat, weniger benötigen.
(Herr Kosmehl, FDP: Die CDU hat nichts mehr zu sagen?)
- Herr Kosmehl, wir haben schon einiges zu sagen. - Das, was wir zu sagen haben, ist, dass das, was wir heute tun, die logische Konsequenz politischen Handelns ist. Denn wir haben am 22. Februar 2008 das Gesetz beschlossen, in dem festgelegt wird, dass sich die Kommunen bis zum 30 Juni 2009 freiwillig in den neuen Strukturen finden können.

Daraufhin haben sich 85 % der Kommunen freiwillig gefunden. Wir haben von Anfang an und auch in dem Gesetz gesagt: Wer sich bis zum 30. Juni 2009 nicht freiwillig findet, der wird durch den Gesetzgeber zugeordnet. Insofern ist die heutige erste Lesung dieses Gesetzes die logische Konsequenz politisch stringenten Handelns.

(Zustimmung von Herrn Rotter, CDU)

Das ist ein Zeichen dafür, dass wir auch stark genug sind, ein Reformvorhaben zu Ende zu bringen. Herr Grünert, selbstverständlich haben Kommunalreformen immer Begleitgeräusche. Das war immer so, das wird immer so sein und das ist auch heute nicht anders. Nur, wenn die 15 %, über die wir heute und in den nächsten Wochen verhandeln müssen, sich freiwillig gefunden hätten mit all dem Wissen über die Konsequenzen, die auf sie zukamen und zukommen werden, dann hätten wir diese Lesung heute nicht gebraucht.

(Zustimmung bei der CDU)

Gleichwohl werden wir bei der Zuordnung dieser Kommunen im Ausfluss des Demokratieprinzips Wahlen für neue Ortschaftsräte mit aus deren Mitte gewählten Ortschaftsbürgermeistern verbindlich vereinbaren, die dann das Recht haben, in dem Einheitsgemeinderat die Belange ihrer Ortschaften zu vertreten. Das ist guter demokratischer Brauch, den wir einsetzen und einführen werden.

Wir haben verabredet, Herr Grünert, dass es, wenn ein Anteil von 33 % von der Gesamteinwohnerzahl hinzukommt, Neuwahlen geben wird, um auch dort dem Demokratieprinzip Rechnung zu tragen. Sie verwenden lediglich einen anderen mathematischen Ansatz, über den wir uns im Ausschuss trefflich streiten können; im Ergebnis sind wir uns einig.

Insofern, liebe Frau Hüskens, weiß ich nicht, warum Sie zehn, 20 Minuten reden wollen. Denn die politische Auseinandersetzung über das Ob ist längst entschieden. Wir reden heute nur noch über die Technik, über das Wie.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD
- Herr Gürth, CDU: Richtig!)

So etwas sollte man seriös und in Ruhe tun. Denn ich glaube, dass es für alle Beteiligten, für diejenigen, die dieses Gesetz auf den Weg gebracht haben,

(Zuruf von Frau Dr. Hüskens, FDP)

die es verabschiedet haben, und für diejenigen, die sich freiwillig gefunden haben, ein schwerer Weg war. Sie hoffen jetzt, dass sie mindestens in den nächsten 20 Jahren - das müssen wir auch vereinbaren, verlässlich vereinbaren - Ruhe haben werden, um in diesen neuen Strukturen arbeiten zu können.

Insofern stelle ich, lieber Herr Kley, wenn wir schon bei Unruhe sind, jetzt einmal die folgende Frage, die Sie mir vielleicht beantworten können: War die Frage, die Sie an den Herrn Innenminister gesellt haben, ob über Zwangseingemeindungen in Oberzentren nachgedacht wird, nur eine reine Anfrage oder war das zumindest eine gefühlte Wirklichkeit in der FDP? Stehen Sie doch dazu und sagen Sie, Sie wollen Zwangseingemeindungen in Oberzentren. Ich habe Sie so verstanden.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und von der Regierungsbank)

Ich bedauere sehr, dass der Kollege Wolpert, den ich sehr schätze, auf dem Neujahrsempfang in Barleben dem FDP-Bürgermeister Keindorff nicht die besten Grüße von Ihnen ausgerichtet und gesagt hat, er brauche demnächst nichts mehr an den Zoo in Magdeburg zu bezahlen, weil Sie Barleben eingemeinden wollen. Das ist doch eine klare Aussage.

(Zustimmung von der Regierungsbank)

Das hat natürlich Einfluss auf das Wahlergebnis. Aber wenn Sie sich hier hinstellen und diese Frage stellen, müssen Sie sie auch für sich selbst beantworten. Dazu sage ich Ihnen aus der Sicht der CDU: Diesbezüglich wird es auch im Jahr 2011 mit uns nichts - -

(Herr Wolpert, FDP: Ich brauche mehr Redezeit, damit ich den Unsinn kommentieren kann, den Sie da erzählen! - Zustimmung bei der FDP)

- Der Unsinn war die Frage, die Sie gestellt haben, und nicht das, was ich sage. Jetzt sage ich Ihnen ganz ein-deutig, damit Sie auch unseren - -

(Zuruf von Frau Dr. Hüskens, FDP)

- Frau Hüskens, bleiben Sie doch einmal entspannt. Das ist schlecht für den Blutdruck.

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Ich bin ganz entspannt, Herr Stahlknecht! - Heiterkeit bei der FDP)

- Nein, Sie sind etwas - -

(Zuruf von Frau Dr. Hüskens, FDP)

- Frau Hüskens, stellen Sie mir doch im Nachgang eine Frage, die kann ich dann gern beantworten.

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Die können Sie ja gar nicht beantworten!)

Ich möchte abschließend zu dem, was Sie aufgeworfen haben, sagen, dass wir im FAG für die Oberzentren ausreichend Geld vorgesehen haben und dass damit für uns als CDU die Debatte über Zwangseingemeindungen in die Oberzentren definitiv beendet ist. - Ganz klare Aussage.

(Beifall bei der CDU)

Wie Sie das den Wählerinnen und Wählern erklären, das bleibt Ihnen überlassen.

Ich habe die Bitte, die Gesetzentwürfe und die Änderungsanträge der LINKEN an den Innenausschuss zu überweisen, weil der Innenausschuss ausreicht, um diese zu bearbeiten. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Ich glaube, das, was zu sagen war, ist gesagt worden.

(Beifall bei der CDU)

Präsident Herr Steinecke:

Vielen Dank, Herr Stahlknecht. Ich glaube, es ist noch nicht alles gesagt worden; denn Herr Gallert und auch Herr Kley haben eine Frage. Wollen Sie die Fragen beantworten?

Herr Stahlknecht (CDU):

Selbstverständlich.

Präsident Herr Steinecke:

Dann hat Herr Gallert das Wort. Bitte schön.

Herr Gallert (DIE LINKE):

Ob es eine Frage ist, können Sie, Herr Stahlknecht, dann selbst für sich beantworten. Ich möchte nur auf die - ich sage es einmal so - unterschiedliche Definition des Drittels in den Gesetzentwürfen und in unseren Änderungsanträgen eingehen. Der Innenminister hat schon gesagt: Na ja, diese Drittelregelung, die wir angewendet haben, ist vom Landesverfassungsgericht schon einmal bestätigt worden. Es ging um die Regelung, nach der der Umstand, dass sich die Ortschaften, die zwei Drittel der Einwohner in einem Territorium umfassen, für die Neugliederung ausgesprochen haben, sozusagen als Zugangsvoraussetzung für diese Regelung gilt.

Ich möchte jetzt auf den Unterschied hinweisen. Es ist richtig: Die Ortschaften, die zwei Drittel der Einwohner repräsentieren, haben sich zu einer bestimmten politischen Entscheidung bereit erklärt. Ein Drittel war dagegen. Das ist faktisch eine Art Mehrheitsentscheidung, zu der das Landesverfassungsgericht gesagt hat: Diese zwei Drittel gelten als Mehrheit, selbst wenn die Gemeindegrenzen überschritten werden.

Das, womit wir es jetzt zu tun haben, ist etwas anderes: Nach unseren Berechnungen hat bis zu einem Drittel der Bevölkerung bis zur nächsten turnusgemäßen Wahl überhaupt keine politische Vertretung. Es sind zwei unterschiedliche Fragestellungen, ob ich eine Minderheit für eine politische Entscheidung pro oder kontra Einheitsgemeinde habe oder ob bis zu einem Drittel der Bevölkerung überhaupt keine politische Vertretung im Gemeinderat hat. Deswegen ist es, glaube ich, wichtig, an dieser Stelle unterschiedliche Bewertungskriterien heranzuziehen.

Herr Stahlknecht (CDU):

Gut, das ist eine Begründung für Ihre Berechnungsmethode. Ich denke, die ausführliche Diskussion wollen wir im Ausschuss führen. Es ist jedoch an sich eine gute Praxis, wenn man Regelungen anwendet, die vor einem höchsten Gericht Bestand gehabt haben.

Ihre Argumentation würde die Frage aufwerfen, welcher Anteil, ob 33 %, 50 %, 40 %, 20 %, belastbar ist. Am Ende gilt es immer einen Schnitt zu machen. Der ist gerichtsfest überprüft worden. Für die Fälle, die Sie ansprechen, die möglicherweise nicht in den Genuss einer Neuwahl kämen, wenn man Ihren Änderungsanträgen nicht folgte, ist vorgesehen, dass Ortschaftsräte gewählt werden und aus deren Mitte Ortschaftsbürgermeister mit all den zusätzlichen Rechten, die wir haben.

Darüber sollten wir aber im Ausschuss diskutieren, weil ich diese Diskussion für sehr fachbezogen und fachspezifisch halte. Ich danke Ihnen, dass Sie die Begründung dafür noch einmal geliefert haben.

Präsident Herr Steinecke:

Vielen Dank. - Jetzt hat der Abgeordnete Herr Kley das Wort, um seine Frage zu stellen.

Herr Kley (FDP):

Herr Stahlknecht, drei kleine Fragen. Die erste Frage: Sie haben gesagt, dass die Oberzentren mit ausreichend Finanzmitteln ausgestattet worden sind. Warum hat dann der Oberbürgermeister von Dessau-Roßlau den Offenbarungseid angekündigt?

Die zweite Frage: Wenn Sie der Meinung sind, dass Eingemeindungen mit dieser goldenen Regelung im FAG erledigt sind, warum wollten Sie dann das Stadt-Umland-Verbandsgesetz nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts noch einmal ändern, anstatt es aufzuheben? Denn es sah in letzter Konsequenz ja auch eine Neuordnung vor.

Die dritte Frage: Welchen Unterschied sehen Sie zwischen einer Zwangseingemeindung in eine kreisangehörige Gemeinde und einer Zwangseingemeindung in ein Oberzentrum?

Herr Stahlknecht (CDU):

Fangen wir mit der letzten Frage an: Die jetzt stattfindenden Auflösungen und Zuordnungen erfolgen auf der Grundlage eines stringenten Gesetzgebungsverfahrens - das habe ich Ihnen vorhin erklärt. Das, was Sie möglicherweise ansprechen, zwangsweise Zuordnungen zu den Oberzentren, ist in den Gesetzentwürfen in keiner Weise gewollt. Das wäre eine völlig neue politische Ausgangslage, und ich sage Ihnen: Die lehnen wir ab. - Das ist die Antwort auf Ihre letzte Frage.

(Zustimmung von Frau Brakebusch, CDU)

Sie können hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen; das ist unseriös. Das eine ist ein stringentes Gesetzgebungsverfahren, das andere ist ein Wunsch, den Sie für Ihre Partei heute anscheinend höflich formulieren.

(Herr Kley, FDP: Aber für die Gemeinde ist es doch egal, wie sie ihre Selbständigkeit verliert!)

- Nein, das ist nicht so. Es nützt auch nichts, das durch Lautstärke zu dokumentieren. Gelegentlich ersetzt der Irrende durch Heftigkeit, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt. Sie müssen schon beides voneinander trennen.

(Zuruf von Herrn Kley, FDP - Herr Hauser, FDP: Wenn man ihm die Wahrheit sagt, dann ist er beleidigt! Das ist das Problem!)

Der nächste Punkt ist, dass das Stadt-Umland-Verbandsgesetz im Augenblick deshalb geändert werden soll, weil mit der neuen Ausgangslage der Gebietskörperschaften umgegangen werden muss, was überhaupt nichts mit dem Finanzausgleichsgesetz zu tun hat. Das neue Finanzausgleichsgesetz ist erst in diesem Jahr in Kraft getreten und seitdem hat es überhaupt keine neuen Überlegungen zu dem Stadt-Umland-Verbandsgesetz gegeben. Insofern verstehe ich die Verknüpfung, die Sie mit Ihrer Frage vorgenommen haben, an dieser Stelle nicht.

(Herr Kley, FDP: Die Verknüpfung haben Sie vorgenommen, zwischen Finanzausgleichsgesetz und Eingemeindung!)

- Das ist - -

(Herr Hauser, FDP: Ja, ja! - Unruhe bei der FDP)

- Herr Wolpert, selbstverständlich habe ich sie vorgenommen, weil wir gesagt haben - -

(Herr Kley, FDP: Mein Name ist Kley, sehr geehrter Herr Stahlknecht!)

- Bitte.

(Herr Wolpert, FDP: Das zeigt, wie nervös Sie sind!)

- Ich bin überhaupt nicht nervös. Ich habe - -

(Herr Hauser, FDP: Selbstverständlich!)

Präsident Herr Steinecke:

Herr Stahlknecht, Sie haben das Wort.

Herr Stahlknecht (CDU):

Wenn Herr Kley sich beruhigt hat, dann rede ich weiter.

(Minister Herr Bullerjahn: Er hat sich doch beruhigt!)

Wir haben in dem Finanzausgleichsgesetz gesagt, dass wir die Oberzentren mit mehr Mitteln ausstatten. Damit ist eine Eingemeindung in die Oberzentren aus unserer Sicht erledigt.

(Zustimmung von Minister Herrn Dr. Daehre)

Das ist die Antwort, die ich auf den Zuruf von Herrn Wolpert auch noch einmal gebe.

Die Verknüpfung des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes mit dem FAG steht überhaupt nicht im Raum, weil das Stadt-Umland-Verbandsgesetz zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt in der Beratung war, bevor wir das FAG beschlossen haben. Das Stadt-Umland-Verbandsgesetz ist im Augenblick in Schwierigkeiten wegen der Zusammenführung der Gebietskörperschaften. Das ist eine ganz nüchterne Analyse.

(Zustimmung bei der CDU)

Präsident Herr Steinecke:

Herzlichen Dank. - Weitere Fragen sehe ich nicht. Das war der Beitrag des Abgeordneten Herrn Stahlknecht von der CDU-Fraktion. Wir kommen zum Beitrag der FDP-Fraktion. Ich erteile dem Abgeordneten Herrn Wolpert das Wort. Bitte schön.

Herr Wolpert (FDP):

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrter Herr Innenminister, nach dieser Einbringung möchte ich Ihnen fast zurufen: Herzlichen Glückwunsch zu dieser Gebietsreform! Mehr als 80 % haben sich freiwillig zu dem bekannt, was Sie vorgeschlagen haben. Sie haben die Herzen der Sachsen-Anhalter im Sturm erobert.

(Frau Weiß, CDU, lacht)

Herr Präsident, könnten wir, wenn es möglich ist, diesen Satz im Protokoll vielleicht mit dem in Klammern gesetzten Wort „ironisch“ kennzeichnen, damit später nicht jemand, der das nachliest, glaubt, ich hätte das wirklich ernst gemeint?

(Heiterkeit und Zustimmung bei der FDP)

Präsident Herr Steinecke:

Gut. Das werden wir dann so machen.

Herr Wolpert (FDP):

Herr Stahlknecht, einen kurzen Schwenk auf Ihren Beitrag: Das Gedicht, das Sie vorgetragen haben, war sehr schön auswendig gelehrt, aber Hochmut ersetzt nicht Inhalt.

(Herr Stahlknecht, CDU: Das ist kein Gedicht, Herr Wolpert!)

Das stringente Handeln, dass Sie uns hier als politisches Handeln der CDU dargelegt haben, hat Herr Grünert über einen Zeitraum von zehn Jahren ausreichend dokumentiert, finde ich. Ein stringentes Handeln, das darin bestand, die Verbandsgemeinde abzuschaffen und dann wieder einzuführen, das darin bestand, eine Gebietsreform aufzuheben und dann selbst wieder einzuführen - das spricht, denke ich, für sich selbst.

(Herr Gürth, CDU: Aber vor zehn Jahren hat doch Herr Grünert regiert und nicht wir! Da war doch die PDS am Ruder! - Herr Stahlknecht, CDU: Vor zehn Jahren war die FDP gar nicht hier!)

Das, was Sie als stringentes Handeln bezeichnen, reicht lediglich dafür aus, den Weg von hier bis zur Tür zu finden, ohne sich zu verlaufen. Weiter reicht es nicht.

(Beifall bei der FDP)

Nein, meine Damen und Herren, was wir heute in diesem Hohen Haus behandeln, ist der letzte Akt des Trauerspiels „Gemeindegebietsreform“. 151 Gemeinen verlieren nun in der gesetzlichen Phase ihre Selbständigkeit und werden zugeordnet. Künftig existieren noch 219 statt 1 036 Gemeinden.

Um es unmissverständlich deutlich zu machen: Die FDP-Fraktion lehnt die vorgelegten zwölf Gesetzentwürfe ab und auch die Gemeindegebietsreform.

(Beifall bei der FDP)

Die Verringerung der Zahl der Gemeinden in SachsenAnhalt wird das Gesicht des Flächenlandes deutlich verändern.

Führen wir uns einmal kurz die Ziele der Gemeindegebietsreform vor Augen: Schaffung gemeindlicher Strukturen, die in der Lage sind,

(Herr Gürth, CDU, meldet sich zu Wort)

- gern am Schluss; ich weiß nicht genau, wie es mit der Redezeit ausgeht - die eigenen und die übertragenen Aufgaben dauerhaft sachgerecht, effizient und in hoher Qualität zu erfüllen. Die Leistungsfähigkeit und Verwaltungskraft soll gestärkt und langfristig gesichert werden. Die bürgerschaftliche Beteiligung an der kommunalen Selbstverwaltung soll gewahrt und es soll ein Beitrag zur Lösung von Stadt-Umland-Problemen geleistet werden.

Vorab zum letzten Punkt: Das Stadt-Umland-Problem wäre sicherlich besser durch eine rasche Schaffung verfassungsgemäßer Mehrheitsverhältnisse in den Zweckverbandsversammlungen gelöst. Dieses Gesetz dümpelt allerdings noch in den Ausschüssen.

Meine Damen und Herren! Wir Liberale sehen genau wie die Landesregierung den demografischen Wandel und die finanziellen Zwänge der Kommunen. Wir gehen auch darin d’accord, Herr Ministerpräsident, dass ein freiwilliger Zusammenschluss die Einheitsgemeinde am Ende zu einer der effizientesten Gemeindestrukturen machen kann. Wir Liberale sagen aber auch ganz deutlich: Die Gemeindegebietsreform kommt zu früh, und Zwang ist in diesem Zusammenhang abzulehnen, weil kontraproduktiv.

(Zustimmung bei der FDP)

Warum kommt die Gemeindegebietsreform zu früh? - Weder das Gutachten des IWH noch das Gutachten
der Hochschule Harz haben sich mit den fortentwickelten Verwaltungsgemeinschaften auseinandergesetzt. Wir Liberale haben schon im Rahmen der Beratungen zum Leitbild und zum Begleitgesetz dafür plädiert, zunächst die Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften zu evaluieren und dann gegebenenfalls über neue Strukturen nachzudenken. Hierbei muss noch einmal darauf hingewiesen werden, dass das IWH in seinem Gutachten festgestellt hat, dass lediglich 40 % der Kosten überhaupt mit der Verwaltungsreform, also mit der Struktur zusammenhängen, alles andere ist einwohnerabhängig.

Aber auch folgende von Ihnen, Herr Innenminister, in einem Chat zur Gemeindegebietsreform getroffene Aussage ist in diesem Zusammenhang interessant. Auf die Frage, was eine solche Gemeindegebietsreform an Effizienz bringt, haben Sie geantwortet:

„Es gibt keine mathematische Formel, um die Effekte zu berechnen. Das Gegenteil hat allerdings auch niemand bewiesen.“

Na, das ist eine Begründung.

(Zustimmung bei der FDP - Minister Herr Hövelmann: Zitieren Sie weiter! Das war noch nicht alles!)

- Dazu komme ich noch. - Der erste Satz bedeutet: Ich weiß nicht, ob es gut ist, aber es hat auch noch niemand bewiesen, dass es schlecht ist, und deswegen machen wir das einmal. - Das finde ich schon sehr erstaunlich.

Der nächste Satz kommt jetzt:

„Viele Investitionen und öffentliche Einrichtungen sind aufgrund der Kleinteiligkeit unserer kommunalen Strukturen bisher nicht realisierbar oder zu halten.“

Das scheint ein Argument zu sein. Das ist ein gutes Wort. Ich nenne in diesem Zusammenhang nur Großkorbetha. Da haben Sie einen Bahnhof, durch den die Gemeinde- und die Kreisgrenze geht. Der Bahnhof soll entwickelt werden. Die zuständigen Firmen haben bei Ihnen und beim Wirtschaftsminister angefragt, ob man dort nicht die Verwaltungseinheit und damit die Entwicklungseinheit herstellen kann. Das haben Sie geschlossen abgelehnt, obwohl der Bürgerwille dafür spricht. - So weit zum Unterschied zwischen Wort und Tat.

(Zustimmung bei der FDP)

Meine Damen und Herren!  Warum sind Zwangseingemeindungen gegen den Willen der Bürger und der ehrenamtlich Verantwortlichen in der Kommunalpolitik bei der Schaffung starker Kommunen in Sachsen-Anhalt kontraproduktiv? - Mit Zwang lassen sich keine zukunftsfähigen und von der Bevölkerung akzeptierten kommunalen Strukturen schaffen. Hohe Frustrationskosten sind zu erwarten.

Die von Ihnen angeführte Freiwilligkeit ist letztlich nichts anderes, als dass Sie mit Zuckerbrot und Peitsche über eine Brücke gegangen sind und sich darüber gefreut haben, dass 80 % über das Geländer gesprungen sind. Und jetzt versuchen Sie, auch den Rest mit Gewalt hinunterzuwerfen.

Ich will Ihnen sagen, was das bedeutet: Sie haben 8 000 Gemeinderäte nach Hause geschickt. Der von Ihnen angebotene Ersatz, der Ortschaftsrat, wirkt so, als ob Sie einen Diamanten wegnehmen und Glassplitter hinreichen.

(Zustimmung bei der FDP)

In den Ohren dieser Gemeinderäte müssen die Worte unseres Finanzministers Bullerjahn wie Hohn klingen, insbesondere bei den ehrenamtlichen Bürgermeistern, aber auch bei den Gemeinderäten, wenn sie Ihr Impulspapier lesen.

(Herr Kosmehl, FDP: Der Kompass!)

Auf Seite 20 des „Kompass für Sachsen-Anhalt“ heißt es - ich zitiere -:

„Ich finde es gut, wenn sie sich auch heute noch für ihre Städte und Dörfer engagieren, weil sie sich dort zu Hause fühlen, weil dort ihre Heimat ist.“

Des Weiteren heißt es dort:

„Ich bitte genau diese Bürgerinnen und Bürger, sich über ihr Ehrenamt hinaus zu beteiligen und aktiv an mittel- und langfristigen Entwicklungen des Landes mitzuwirken und zusätzliche Verantwortung zu übernehmen.“

Sehr geehrter Herr Bullerjahn, warum und wo sollten die Ehrenamtlichen dies tun? Der Gemeinderat ist abgeschafft.

(Zurufe von der SPD)

Bisher wurde die Feststellung, dass die Gemeindegebietsreform das Ehrenamt schwächt, seitens der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen immer mit dem Hinweis pariert, dass man ein Ortschaftsrecht eingeführt habe. Abgesehen von den deutlichen Qualitätsunterschieden ist es umso überraschender festzustellen, dass sich die Koalitionsfraktionen nunmehr auch in der gesetzlichen Phase für ein Ortschaftsverfassungsrecht entschieden haben. Diese Nachbesserung löst das Problem jedoch auch nicht.

Dadurch, dass die Einführung des Ortschaftsrechts bei den per Zwang zugeordneten Gemeinden in der gesetzlichen Phase mit der Neuwahl des dann zu schaffenden Ortschaftsrats verknüpft wird und nicht, wie in der freiwilligen Phase, eine Überleitung stattfindet, ist nicht damit zu rechnen, dass sich ausreichend Kandidaten für die Ortschaftsräte finden lassen.

Die Begründung für diesen Schritt ist allerdings interessant. Da heißt es:

„Gleichzeitig kennzeichnet der Gesetzgeber damit die zwischen der freiwilligen und der gesetzlichen Phase der Gemeindegebietsreform bestehenden Unterschiede. Mit Rücksicht auf das offensichtliche Scheitern einer freiwilligen einvernehmlichen Lösung zwischen einzugemeindender und aufnehmender Gemeinde werden die Gemeinderäte und ehrenamtlichen Bürgermeister nicht als Ortschaftsrat  bzw. Ortsbürgermeister übergeleitet, wie dies in der freiwilligen Phase möglich gewesen wäre. Vielmehr will der Gesetzgeber - wie ausgeführt - die sachkundige Entscheidung über die Besetzung des Ortsorgans ausdrücklich den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern überlassen.“

Das heißt im Klartext: Wer es nicht hinbekommen hat, wird abgelöst. So bekommt das Ganze einen Strafcharakter für Zivilcourage.

(Zustimmung bei der FDP)

Abgesehen davon, dass die Begründung etwas dünn ist, bin ich gespannt, wie hoch die Wahlbeteiligung bei solchen Ortschaftsratswahlen sein wird. Und ich bin auch gespannt, was die Gemeinden, die sich freiwillig zusammengeschlossen haben, davon halten, dass sie das vermeintliche Privileg des Ortschaftsrechts nunmehr nicht mehr haben. Dieses Privileg hatte noch nicht einmal eine Halbwertzeit von einem Jahr.

Ich möchte auch kurz darauf eingehen, wie Sie mit den Anhörungsergebnissen vor Ort umgegangen sind. Dieser Umgang führt auch nicht zu einer hohen Akzeptanz. Herr Innenminister, Sie haben das zwar zu erklären versucht, schaut man jedoch genauer hin, stellt man fest, dass Sie lediglich in drei Fällen das Anhörungsergebnis berücksichtigt haben, in drei von 151 Fällen. Das zeugt davon, dass Sie ein wenig beratungsbereit sind; Beratungsresistenz kann man Ihnen also nicht vorwerfen. Aber für mehr als ein „Ungenügend“ reicht ein solcher Schnitt nicht.

Die Zentralisierung der Gemeindestruktur geht nicht mit einer interkommunalen Funktionalreform einher. Das heißt, es werden größere Gemeinden geschaffen und keine Aufgaben dorthin übertragen. Sie haben bei dieser Gemeindegebietsreform ein Stückwerk abgeliefert. Die Funktionalreform findet nicht statt.

Das FAG - den Ausdruck für das, was ich vom FAG halte, möchte jetzt nicht sagen - ist noch nicht einmal in Teilen verfassungskonform.

(Zuruf von der Regierungsbank)

- Sie wollen doch nicht behaupten, dass Ihnen mit dem FAG, bei dem Sie mitten in dem Ansatz der aufgabenbezogenen Finanzierung abgebrochen haben, ein Glückswurf gelungen ist? Das FAG, so wie es dasteht, ist doch Mist.

(Zustimmung bei der FDP)

Das Stadt-Umland-Gesetz liegt immer noch in den Ausschüssen. Der Landesentwicklungsplan enthält keine klaren Aussagen zu den Gemeindestrukturen, und für die Gemeindegebietsreform stellt sich insgesamt die Sinnfrage. Dazu sage ich nur eines: Das ist wieder einmal ein Qualitätsprodukt aus dem Hause Hövelmann. Herr Hövelmann, ich möchte das noch nicht einmal geschenkt haben.

(Zustimmung bei der FDP)

Meine Damen und Herren, wir beantragen die Überweisung der Gesetzentwürfe einschließlich der Änderungsanträge an den Ausschuss für Inneres, an den Ausschuss für Recht und Verfassung und an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der FDP)

Präsident Herr Steinecke:

Vielen Dank. Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Gürth. Wollen Sie sie beantworten?

Herr Wolpert (FDP):

Ja.

Präsident Herr Steinecke:

Herr Gürth hat das Wort.

Herr Gürth (CDU):

Sehr geehrter Herr Kollege Wolpert, Sie wissen vielleicht, dass ich im Herzen auch ein bisschen liberal bin und dass es sich die CDU mit der Gemeindeneugliederung nicht leicht gemacht hat. Der Vortrag der FDP zu diesem Thema lässt bei mir jedoch drei Fragen aufkommen.

Erste Frage: Wieso ist die Gemeindeneugliederung etwas ganz Schlimmes, weil sie vor Ort zum Teil nicht auf Zustimmung stößt und Zwangscharakter trägt - das ist systemimmanent -, obwohl es bei der letzten Kreisgebietsreform in Sachsen-Anhalt, die auf Drängen der FDP zustande gekommen ist, vor Ort genauso ausgesehen hat, es ebenfalls ungeliebte Ortsteile und Kreisteile gab?

Wir haben es genauso als Zwang empfunden. Das ist auf Druck der FDP passiert. Wo sehen Sie an dieser Stelle den Unterschied hinsichtlich des politischen Ansatzes?

(Zurufe von Frau Dr. Hüskens, FDP, und von Herrn Franke, FDP)

Die zweite Frage. Sie lehnen das Gemeindeneugliederungsgesetz ab. Aber warum befürworten Sie die

Zwangseingemeindung in Oberzentren, wie sie Herr Kley angeregt hat? Weil die FDP in Oberzentren stärker ist als auf dem flachen Land?

Eine dritte Frage ist völlig ausgeblendet worden; sie ist aber sehr wichtig, weil sie immerhin 85 % der Betroffenen angeht. Wie gehen Sie mit dem Umstand um, dass diejenigen, die sich im Rahmen eines geltenden Gesetzes in einem Rechtsstaat für etwas freiwillig entschieden haben, nun Klarheit haben wollen, damit sie letztlich nicht die Dummen sind, und wissen wollen, wie das Ganze nun zügig zum Ende gebracht wird? - Diejenigen müssen jetzt auch leben und planen.

Herr Wolpert (FDP):

Ich versuche es zustande zu bekommen. Der Unterschied zwischen der Kreisgebietsreform und der Gemeindegebietsreform  ist folgender: Die Kreise sind Gebilde, in denen das Heimatgefühl der Menschen nicht so stark verbindet wie in den Gemeinden. Die Kreise haben zudem wesentlich weniger direkte Aufgaben; sie haben wesentlich mehr staatlich übertragene Aufgaben zu erfüllen als die Gemeinden. Es besteht also ein anderer Verflechtungsgrad der Bevölkerung mit den Gemeinden als mit den Kreisen, und zwar nach dem Motto: Das, was man überschauen kann, ist meine Heimat.Wir waren uns - Herr Gürth, das haben Sie nur vergessen - seinerzeit, als wir die Kreisgebietsreform durchgeführt haben, darin einig, dass es insoweit einen Unterschied gibt. Deshalb haben wir gesagt, wir wollen bei den Gemeinden die Verwaltungen stärken, sprich die Verwaltungsgemeinschaften, aber nicht die Gebiete aufheben, und bei den Kreisen können wir das tun.

(Herr Gürth, CDU: Das war genauso umstritten und wurde als Zwang empfunden!)

Die Eingemeindungswünsche der Oberzentren sind nicht der Gesamtwunsch der FDP; denn ansonsten hätten wir einen Antrag gestellt.

(Zuruf von Frau Schindler, SPD)

Aber die Unterstellung, dass wir glauben, dass wir auf dem Land nicht so stark sind wie in der Stadt, ist nicht ganz richtig. Ich habe in meiner Gemeinde 63 % für die FDP errungen. Das war, so glaube ich, in Halle nicht ganz der Fall, aber fast.

(Heiterkeit bei der FDP)

Könnten Sie bitte weiterhelfen: Wie war die zweite Frage?

Herr Gürth (CDU):

Ich habe gefragt, wie Sie mit dem Umstand umgehen, dass sich 85 % der Betroffenen in den Kommunen freiwillig und gesetzeskonform innerhalb der Fristen gefunden haben. Sie wollen nun klare Regelungen haben; denn sie müssen auch ihre Zukunft planen.

Herr Wolpert (FDP):

Erstens bin ich der Auffassung, dass die Freiwilligkeit gezwungenermaßen freiwillig war, dass das nicht so einfach gewesen ist, wie Sie es darstellen.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der LIN-
KEN)

Zweitens bin ich mir nicht sicher, ob diese Gemeinden, wenn man sie noch einmal vor die Wahl stellen würde, das Rad nicht wieder zurückdrehen wollen würden.

Drittens glaube ich nicht, dass diejenigen Klarheit haben wollen. Das ist eher ein Denken, das Sie gern unterstellen, um Ihr politisches Handeln zu untermauern.

Viertens. Wir stimmen deswegen gegen die Gemeindestrukturreform, weil es für  uns ein stringentes Handeln ist zu sagen: Wenn wir von Anfang an gegen etwas sind, dann können wir am Schluss nicht den Totengräber spielen und sagen, wir hätten die Leiche nicht gewollt, aber beerdigen sie dennoch.

(Beifall bei der FDP)

Präsident Herr Steinecke:

Vielen Dank. - Nun hat Herr Felke das Wort für eine Frage.

Herr Felke (SPD):

Herr Kollege Wolpert, ich habe zwei Fragen. Zunächst habe ich eine Verständnisfrage. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie den Vorstoß des Kollegen Kley im Halle’schen Stadtrat, der auch mit einem Antrag untersetzt ist, die bisher nicht zugeordneten Gemeinden des Saalekreises nach Halle einzugemeinden, nicht unterstützen?

Herr Wolpert (FDP):

Herr Kley ist Mitglied des Stadtrats in Halle. Ich bin Mitglied des Gemeinderats in Rösa. Das ist nicht dasselbe.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP - Heiterkeit bei der CDU und bei der SPD)

Deshalb kommt es auch nicht darauf an, ob ich irgendetwas unterstütze.

Herr Felke (SPD):

Aber ich denke, die Frage müsste sich mit Ja oder Nein beantworten lassen.

Herr Wolpert (FDP):

Ich habe sie beantwortet. Die viel spannendere Frage ist, wie Sie sich im Stadtrat verhalten werden.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP - Zustimmung von Frau Knöfler, fraktionslos)

Herr Felke (SPD):

Sie können fest davon ausgehen, dass wir uns entsprechend positionieren werden.

Herr Wolpert (FDP):

Wie denn?

Herr Felke (SPD):

Eine zweite Frage zum Thema Stadt-Umland-Zweckverband. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat der Kollege Kley den Verband als gescheitert betrachtet. Sie haben hingegen auf das Urteil des Verfassungsgerichts abgehoben und sind der Meinung, dass er entsprechend qualifiziert werden könnte. Können Sie als Fraktionsvorsitzender noch einmal zusammenfassen, wie die Position der FDP-Fraktion in diesem Punkt ist?

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Wie sehen Sie es denn? - Herr Kosmehl, FDP: Was sagt denn Herr Trümper dazu?)

Herr Wolpert (FDP):

Die FDP-Fraktion hat diesem Gesetz in der letzten Legislaturperiode zugestimmt und es in dieser Legislaturperiode positiv begleitet, wobei wir allerdings die verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Zahlen geteilt haben. Daran halten wir weiterhin fest. Auch an dieser Stelle haben wir Stringenz.

In diesem Gesetz steht aber auch, dass Eingemeindungen vorgenommen werden, wenn dies nicht zum Ziel führt. Das heißt, wir haben Eingemeindungen von Anang an nicht ausgeschlossen. Das sagen wir auch jetzt noch. Wir sind aber der Meinung, dass diese Stufe zu Ende geführt werden kann.

Es wäre allerdings notwendig gewesen - das passt dann argumentativ zusammen -, dass man mit der Gemeindegebietsreform so lange gewartet hätte, bis man die Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften hätte beurteilen können. Dann hätte man auch gleichzeitig die Evaluierung der Zweckverbände gehabt und hätte daraus einen Schuh binden können. So haben Sie jetzt Stückwerk. Das ist der Vorwurf der FDP.

(Zustimmung bei der FDP)

Präsident Herr Steinecke:

Es gibt eine letzte Frage von Herrn Stahlknecht. Doch bevor er seine Frage stellt, möchte ich Schülerinnen und Schüler des Nobertusgymnasiums Magdeburg auf der Tribüne begrüßen. Herzlichen willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Stahlknecht, stellen Sie Ihre Frage.

Herr Stahlknecht (CDU):

Wenn Sie, wie Sie es gesagt haben, die Gesetze in der zweiten Lesung ablehnen werden, möchte ich von Ihnen einmal wissen, wie sie sich das Land zukünftig ordnungspolitisch vorstellen. Haben Sie eine Strategie, wie mit dem Anteil von 15 % der verbleibenden Gemeinden, über die wir zu befinden haben, verfahren werden soll?

(Herr Kosmehl, FDP: Liberal! - Frau Dr.Hüskens, FDP: Das kann er im Ausschuss erzählen!)

Herr Wolpert (FDP):

Das erzähle ich ihm auch jetzt schon. Es kann nicht sein, dass Sie die Karre in den Dreck fahren und nun fragen, wie wir sie wieder herausbekommen. Das ist ein bisschen sehr billig.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP - Herr Stahlknecht, CDU: Ein schwaches Argument!)

Wir werden sehen, was sich bei dieser Abstimmung herausstellt. Dann werden wir die Strukturen vorfinden. Wenn wir in der nächsten Legislaturperiode wieder in der Regierung sind, werden wir sehen, was wir noch tun können.

(Beifall bei der FDP)

Präsident Herr Steinecke:

Vielen Dank. Weitere Fragen sehe ich nicht.

(Herr Dr. Köck, DIE LINKE: Hier!)

- Herr Dr. Köck, stellen Sie Ihre Frage. - Herr Wolpert, wollen Sie diese beantworten?

Herr Wolpert (FDP):

Aber sicher.

Präsident Herr Steinecke:

Dann bitte.

Herr Dr. Köck (DIE LINKE):

Herr Wolpert, Sie hatten eben auf die Frage geantwortet, dass Sie, wenn sich die Stadt-Umland-Verbände nicht bewähren, auch Eingemeindungen nicht ablehnen. Das würde aber darauf hinauslaufen, die neuen großen Einheitsgemeinden zum Beispiel nach Magdeburg oder Halle einzugemeinden. Oder wollen Sie dann die ehemaligen Gemeinden herausbrechen?

Herr Wolpert (FDP):

Das ist genau der Punkt, den ich angesprochen habe, nämlich der zeitliche Faktor, der entsteht. Die Gemeindegebietsreform schafft im  Umfeld der Oberzentren neue Fakten. Es wäre mit dem Gesetz zwar durchaus möglich, Teileingemeindungen vorzunehmen, aber das wird schwieriger sinnvoll zu gestalten. Deshalb haben wir dafür plädiert, mit der Gemeindegebietsreform so lange zu warten, bis ordentliche Ergebnisse vorliegen. Dann ergibt sich auch kein Konflikt mit dem StadtUmland-Gesetz.

Jetzt ist es so, dass der Konflikt da ist; jetzt ist der Kladderadatsch da; es ist fast unvereinbar. Sie hören Herrn Stahlknecht ja schon um Hilfe fragen.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Herrn Grünert, DIE LINKE)

Präsident Herr Steinecke:

Vielen Dank. - Wir kommen zu dem Beitrag der SPD. Die Abgeordnete Frau Schindler hat das Wort. Bitte, Frau Schindler.

Frau Schindler (SPD):

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir stehen mit den vorliegenden Gesetzentwürfen vor dem nächsten Schritt der gemeindlichen Neugliederung in Sachsen-Anhalt. Angesichts der Ausführungen von Herrn Grünert über den langen Zeitraum der Geschichte der Gebietsreform in Sachsen-Anhalt sage ich: Wir wollen sie wirklich; wir haben das Ziel, sie abzuschließen und diesen Prozess zu beenden.

(Zustimmung von Frau Fischer, SPD - Zuruf von Frau Weiß, CDU)

Wenn Sie, Herr Wolpert, sagen, das sei zu früh, dann habe ich die Zeitspanne von zehn Jahren im Blick und frage, was daran zu früh ist.

(Herr Wolpert, FDP: Die Professoren haben vier gesagt!)

Ich möchte zu Beginn noch einmal auf die Gründe und die Notwendigkeit dieser Gemeindegebietsreform zurückkommen. Dazu bediene ich mich der gesetzlichen Grundlage, die wir in dem ersten Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform formuliert haben. § 1 Abs. 1 dieses Gesetzes sagt zu den Zielen der Neugliederung Folgendes aus:

„Ziel der Neugliederung der gemeindlichen Ebene im Land Sachsen-Anhalt ist die Schaffung zukunftsfähiger gemeindlicher Strukturen, die in der Lage sind, die eigenen und übertragenen Aufgaben dauerhaft, sachgerecht, effizient und in hoher Qualität zu erfüllen und die wirtschaftliche Nutzung der erforderlichen kommunalen Einrichtungen zu sichern. Die Leistungsfähigkeit und Verwaltungskraft der gemeindlichen Ebene soll gestärkt und langfristig gesichert werden, um insbesondere der demografischen Entwicklung gerecht zu werden. Dabei soll die bürgerschaftliche Beteiligung an der kommunalen Selbstverwaltung gewahrt werden.“

Sie werden natürlich wieder fragen, wo die Ergebnisse dieser formulierten Ziele sind.

Dazu sage ich - genau so, wie wir uns auch schon im Ausschuss unterhalten haben -, dass erstens die Gebietsreform noch nicht überall abgeschlossen ist und die Ergebnisse noch nicht vorliegen können und zweitens auch die Bildung neuer Strukturen ein Prozess ist und die Effekte erst mit der Zeit eintreten können.

Ich frage an dieser Stelle auch nicht provokativ nach den Ergebnissen der Kreisgebietsreform; die Ergebnisse der Kreisgebietsreform stellen wir  vielleicht auch erst nach Jahren fest.

Mit dem ersten Begleitgesetz wurden die Grundsätze der Gebietsreform festgelegt. Bis zum 30. Juni 2009 konnten sich die Gemeinden in Sachsen-Anhalt freiwillig zur Vereinbarung in neuen Strukturen finden. Die Mehrzahl der Gemeinden hat dies genutzt und nutzt auch jetzt noch die Zeit für freiwillige Lösungen. Die genauen Zahlen hat der Minister erwähnt.

Aber auch bereits in dem ersten Begleitgesetz wurde geregelt, was nach Ablauf der freiwilligen Phase geschehen soll. Die an den freiwilligen Zusammenschlüssen nicht beteiligten Gemeinden kannten die Konsequenzen ihres Handelns. Welchen Grund auch immer die Entscheidung vor Ort geprägt hat, die politisch Verantwortlichen wussten, dass der Gesetzgeber beabsichtigt, der freiwilligen Phase eine gesetzliche Zuordnung folgen zu lassen. Diese wurde mit dem einfachen Satz in § 2 Abs. 4 des ersten Begleitgesetzes benannt - ich zitiere -:

„Die an der Vereinbarung nicht beteiligten Gemeinden werden nach dem 30. Juni 2009 durch Gesetz zugeordnet.“

Die erste Vorlage der Zuordnungsgesetzentwürfe erfolgte im August 2009. Diese wurden durch die Regierung in die Anhörung gegeben. Nunmehr liegen sie uns, teilweise mit den Änderungen, wie sie der Minister vorgetragen hat, zur Beratung im Landtag vor.

Ich möchte jedoch hauptsächlich auf das zweite Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform und vor allem auf die nach der Anhörung erfolgten Änderungen eingehen.

Wichtig auch für die künftige Beratung - das können wir der heutigen Debatte schon entnehmen - wird die Regelung des § 7 - Wahlen - sein. Es wird von dem Grundsatz ausgegangen, dass es bei der Mehrzahl der Zuordnungen zu keinen Neuwahlen in den neuen, größeren Gemeinden kommt.

Gehen wir davon aus - ich benutze ebenfalls diesen Vergleich -, dass das Verfassungsgericht es grundsätzlich für rechtmäßig erklärt hat, dass die Neubildung von Gemeinden oder Verbandsgemeinden mit der Mehrheit von drei Vierteln der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft, in denen zwei Drittel der Einwohner aller Mitgliedsgemeinden wohnen, erfolgen kann, so haben diese neu gebildeten Gemeinden und Verbandsgemeinden auch einen Vertrauensschutz hinsichtlich der in der letzten Zeit durchgeführten Wahlen zu ihren Vertretungskörperschaften. Es wäre nicht zu vertreten, wenn es im Fall der Zuordnung einer Minderheit - über die Größe dieser Minderheit können wir uns im Ausschuss noch trefflich streiten - erneut zu Wahlen kommt.

Wie bereits gesagt, kannten die an der Neubildung nicht beteiligten Gemeinden die Konsequenzen ihres Handelns. In einzelnen Fällen wird jedoch eine Neuwahl erfolgen. Dort, wo es zur Neubildung einer Gemeinde kommt, das heißt bei Auflösung aller an dem Zusammenschluss beteiligten Gemeinden und Bildung einer neuen Einheitsgemeinde, wird in den Einzelgesetzen die Neuwahl festgelegt. Dies erfolgt ebenso in den Fällen, in denen es nicht durch die Dreiviertel- bzw. Zweidrittellösung zur Gebietsänderung gekommen ist. In diesen Fällen ist es auch bisher nicht zu Neuwahlen in den neuen Strukturen gekommen, sodass der gerade erwähnte Vertrauensschutz nicht greifen kann.

Eine weitere Regelung betrifft die gesetzliche Einführung des Ortschaftsrechtes für die zugeordneten Gemeinden und späteren Ortschaften.

(Unruhe)

Präsident Herr Steinecke:

Meine Damen und Herren! Ich würde herzlich um etwas Ruhe bitten. Man kann hier vorn ganz schlecht verstehen, was Frau Schindler sagt. - Bitte.

Frau Schindler (SPD):

Wir wissen, dass die bisherige Regelung der Gemeindeordnung eine Kannregelung ist. Dies bedeutet, dass es in der Entscheidung der Gemeindevertretung liegt, ob die Ortschaftsverfassung einzuführen ist. Dies konnte nur in den Gebietsänderungsverträgen vereinbart werden und kann nunmehr in den Hauptsatzungen geregelt werden. Der Gesetzgeber kann in diesem Falle dieses nicht durch die Gebietsänderungsgesetze festlegen, wenn die bisherige Regelung der Gemeindeordnung bestehen bleibt.

Dies kann im Einzelfall zu  nicht vertretbaren Entscheidungen für die zugeordneten Gemeinden führen. Wir haben bereits einzelne Willensbekundungen im Land gehört. Dies hat der Gesetzgeber erkannt und daraufhin die vorgesehene Regelung aufgenommen. Dadurch wird sichergestellt, dass auch ohne Neuwahl in der Gemeinde die Belange der einzugemeindenden Gemeinden vertreten werden.

Damit einher gehen die durch das Gesetz neu formulierten Kompetenzen des Ortschaftsrates und des Ortsbürgermeisters. Somit wird gewährleistet, dass der Einfluss für eine Übergangsphase direkter wird. Das sind die Stärkung des Vorschlagsrechtes des Ortschaftsrates durch eine Frist zur Behandlung des Vorschlages im Gemeinderat, die Erweiterung der Kontrollrechte der Ortschaft durch Akteneinsichtsrecht, die Erweiterung des beratenden Gemeinderatsmandats des Ortsbürgermeisters um ein Antragsrecht und die Einwohnerfragestunde, die in Sitzungen des Ortschaftsrates möglich ist.

Dieser gesetzlich vorgeschriebene Ortschaftsrat soll aber nunmehr durch Wahlen eine demokratische Legitimierung erhalten. Es soll in diesen Fällen nicht zu einer Überleitung des bisherigen Gemeinderates als Ortschaftsrat oder des Bürgermeisters zum Ortsbürgermeister kommen, wie es in der freiwilligen Phase festgeschrieben war.

Zu Ihrem Argument, Herr Wolpert, ob es dann noch genügend Kandidaten geben wird, verweise ich auf die Wahlen zu den neuen Einheitsgemeinden bzw. Verbandsgemeinden, die gerade stattgefunden haben. Diese haben gezeigt, dass genügend Kandidaten sowohl für die Räte als auch für die Ämter der Bürgermeister und Verbandsbürgermeister zur Verfügung standen.

Noch kurz zu den Gemeindeneugliederungsgesetzen. Da die Ergebnisse am Ende der freiwilligen Phase in den einzelnen Landkreisen sehr unterschiedlich sind, so unterscheiden sich auch die einzelnen Gesetze. Ich glaube wohl, das kürzeste Gesetz ist das für das Jerichower Land, das gerade einmal zwei Gemeinden betrifft.

In den Begründungen zu den einzelnen Gesetzen ist sehr ausführlich auf die örtlichen Voraussetzungen und die daraus abgeleiteten Entscheidungen eingegangen worden. Sie selbst - einige haben es heute hier dabei haben das Kilopaket an Gesetzentwürfen vorliegen.

Es würde die Redezeit sprengen, auf einzelne Neubildungen oder Zuordnungen und deren Umstände einzugehen. Ich möchte aber auf eine Bemerkung eingehen, nämlich auf die Nachfrage von Herrn Kley vorhin.

Diesbezüglich verweise ich noch einmal auf den im Stadtrat von Halle vorliegenden Antrag, in dem der Landtag aufgefordert wird, die zu anderen Gemeinden zuzuordnenden Gemeinden der Stadt Halle zuzuordnen. Dabei ist es nicht erheblich, Herr Wolpert, dass Sie Gemeinderat in der einen Gemeinde und Herr Kley Stadtrat in Halle ist; denn dieser Antrag geht an die Adresse des Landtages. Ich denke, dazu werden Sie Stellung beziehen müssen.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich nehme an, dass wir in den Ausschüssen genügend Zeit haben werden, darüber zu diskutieren. - Ich bitte um Überweisung der Gesetzentwürfe in den Innenausschuss.

(Beifall bei der SPD)

Präsident Herr Steinecke:

Frau Schindler, Ihre Rede hat Anlass zu zwei Fragen gegeben, nämlich von Herrn Grünert und von Frau Dr. Hüskens. Wollen Sie diese beantworten?

Frau Schindler (SPD):

Ja, bitte.

Präsident Herr Steinecke:

Herr Grünert, Sie haben das Wort, anschließend Frau Dr. Hüskens. Bitte.

Herr Grünert (DIE LINKE):

Frau Schindler, Sie haben gerade die umfänglichen Begründungen der einzelnen Gesetzentwürfe erwähnt. Sie sind tatsächlich sehr detailliert und auch sehr qualifiziert. Können Sie sich vorstellen, dass anhand dieser detaillierten Darstellung der ursprünglichen Geschichte, insbesondere in dem Territorium, auch eine andere Gemeindezuordnung möglich gewesen wäre, wenn man ein Stück weit die Landesplanung mit der Gebietszuordnung zusammengefasst hätte?

Frau Schindler (SPD):

Ich weiß nicht, in welchem Einzelfall Sie das sehen. Wir werden im Ausschuss darüber reden. Der Minister hat ja gesagt, es liege im politischen Raum, mögliche Änderungen zu beschließen. Ich denke aber, dass die Begründung für die Entscheidung der Regierung sehr ausführlich dargetan worden ist.

Frau Dr. Hüskens (FDP):

Frau Schindler, ich würde - -

Präsident Herr Steinecke:

Bitte, Frau Dr. Hüskens, Sie haben das Wort.

Frau Dr. Hüskens (FDP):

Entschuldigung, Herr Präsident. - Frau Schindler, ich wollte nur noch einmal kurz eines richtigstellen, weil Sie jetzt gerade sagten, es gäbe einen Antrag von Herrn Kley und dazu müsste sich die FDP verhalten.

Der Antrag wird im Stadtrat von Halle gestellt. Dort sitzt außer Herrn Kley keiner von uns. Ich bin mir ganz sicher, dass die SPD und die CDU im Stadtrat von Halle der Zwangseingemeindung von allen möglichen Gemeinden nach Halle begeistert zustimmen werden, und zwar auch die Kolleginnen und Kollegen, die heute hier sitzen, ohne dass es ihr Verhalten hier in irgendeiner Form verändern wird. Darüber können wir uns dann im nächsten Monat, wenn es durch den Stadtrat von Halle ist, hier auch gern noch einmal unterhalten.

Frau Schindler (SPD):

Das war jetzt keine Frage.

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Das war eine Feststel-
lung!)

Präsident Herr Steinecke:

Das war eine Feststellung. - Herzlichen Dank, Frau Schindler. Fragen an Sie gibt es leider nicht mehr.

(Beifall bei der SPD)

Dann kommen wir zum letzten Debattenbeitrag von der Abgeordneten Frau Knöfler. Ihnen steht eine Redezeit von maximal zehn Minuten zu.

Frau Knöfler (fraktionslos):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Womit haben wir es heute wieder einmal zu tun?

- Mit Gesetzentwürfen der Landesregierung, im Komplex betrachtet, zur Gemeindegebietsreform.

(Herr Gürth, CDU: Das ist auch der Landtag!)

Was erzeugen diese Gesetze wieder einmal, Herr Gürth? - Widerstand. Noch besser: aktiven Widerstand. Aktiven Widerstand von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Bürgerinnen und Bürgern. Tja, die werden sich wohl sagen, der Kampf ist erst verloren, wenn man den Kampf aufgibt, oder besser:

„Wer sich gegen fließendes Wasser stemmt, weil er Standpunkte hat, verursacht Wirbel.“

Ende des Zitates von Joachim Meisner.

Was hat diesen Zorn eigentlich verursacht und diesen Widerstand hervorgerufen? Etwa die Zwangseingemeindung, die Zwangszuordnung mittels verschiedener Gesetze, an der Zahl zwölf, die hier und heute beraten werden sollen?

Widmen wir uns also dem Wörtchen „Zwang“. Zwang erzeugt Widerstand. Widerstand erzeugt Protest. Protest erzeugt Widersprechen und Widersprechen erzeugt Rebellieren. Widmen wir uns, sehr geehrte Damen und Herren, dem Wort „rebellieren“; denn fest steht, Rebellieren hat im Grundtenor etwas mit dem Wörtchen „Revolution“ zu tun.

Wo haben wir dieses Rebellieren? Ich hatte erwartet, im Plenarsaal. Was ich gesehen habe, war Protest vor dem Landtagsgebäude von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie von Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Selbständigkeit nicht aufgeben wollen. Zwangseingemeindet sollen Sie werden, in Städte. Wir haben diesen Protest - wir haben es vorhin gehört - landesweit in unserem schönen Land Sachsen-Anhalt.

Wer erhebt sich also gegen wen wegen der Zwangseingemeindung, der Zwangszuordnung? Ist das also ein rationales oder ein emotionales Thema?

Wenden wir uns dem Widerstand zu, bei den Betroffenen. Leisten diese ihn, weil sie - in Anführungsstrichen - zu blöd sind, die Veränderungsprozesse und die positiven Auswirkungen zu verstehen und zu sehen? Oder verkennen wir, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ganz und gar, dass die Ursache darin bestehen könnte, dass wir, die Abgeordneten des Landtages von Sachsen-Anhalt, an der Entstehung dieses Widerstands beteiligt sein könnten?

Wer, wir, werden Sie sagen, die Demokratinnen und Demokraten dieses Hohen Hauses? - Na, mein Gott, fest steht, wir sind in der zweiten Etage, so hoch nun auch wieder nicht.

(Herr Gürth, CDU: Ich hätte mir die Rede von 1976 gewünscht!)

Legitimiert durch freie Wahlen sind wir alle Volksvertreter, besonders gern im Wahlkampf. Das Volk hat hier eine andere Sicht auf die Dinge, und zwar pragmatisch, interessiert und engagiert. Die Bürger sprechen auch ihre eigene Sprache, klar, deutlich, direkt und nachvollziehbar. Und wir, die in demokratischen Wahlen doch gewählt sind als Volksvertreter, wir kommunizieren, wir verfassen nach Grundsätzen. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, jeder nach seinen politischen Inhalten und den Wahlprogrammen.

Wo liegt denn nun eigentlich das Problem und was ist das Ziel des Ganzen? - Auch hier müssen wir wieder differenziert betrachten; denn  die Sicht der Bürgerinnen und Bürger auf die Dinge und die Sicht aus dem Hohen Haus, zweite Etage - ich erinnere -, sind relativ verschieden.

Ich zitiere: Nichts ist schwieriger und nichts erfordert mehr Charakter, als sich offen im Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und offen Nein zu sagen. - Ende des Ausspruches von Kurt Tucholsky.

Betrachten wir die Sicht derer, die doch zu ihrem eigenen Wohlergehen Zwangseingemeindung erfahren dürfen. Sie verlieren ja nur ihre Identität. Manche Gemeinden bestanden so schlappe 1 000 Jahre. Sie verlieren nur ihr Zusammengehörigkeitsgefühl. Sie verlieren nur ihre Authentizität. Und vielleicht verlieren sie auch die Lust zu wählen, sich einzubringen, demokratisch mitzugestalten.

Natürlich gewinnen sie auch - es wurde vorhin schon festgestellt -; denn sie werden angegliedert an Städte, die vorrangig kein Geld haben. Demzufolge werden möglicherweise Einrichtungen geschlossen und die Schulden werden nun auf alle Schultern verteilt. Ziel also völlig unklar.

Wird die politische Meinung von tausenden Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinden einfach von Ihnen glattgebügelt und damit der einzelne Mensch und die einzelne Meinung überflüssig?

Wir als Volksvertreter wollen doch, dass immer alles gut wird. Ich möchte Sie dringend auffordern, in den Ausschussberatungen hinzuhören, zuzuhören, einzugehen und mit einem Wörtchen im Namen der Demokratie

(Herr Gürth, CDU: Mitzuschneiden und aufzuzeichnen!)

denen, die mitreden wollen, auch die Chance zu geben.

- Herr Gürth, vielen Dank. Sie schneiden mit. Ich kann es gar nicht. Ich muss es hier ganz offiziell noch einmal sagen: Ich kann es nicht.

Sie haben mir schon einiges unterstellt. Sie sagten, ich sei ein Autist. Sie freuen sich da gemeinsam und sagen das Wörtchen „mitschneiden“. Ich will noch einmal ganz öffentlich

(Herr Gürth, CDU: Wer ist ein Autist?)

und deutlich sagen: Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann es nicht. Aber ich werde an der Rede festhalten und fortfahren. Ich bedanke mich für den Zwischenruf.

Wie gesagt, ich möchte Sie auffordern hinzuhören; denn bedenken wir, frei sein ist eine Gunst. Sie alle sind nicht frei. Aber lassen Sie die frei sein, die frei sein wollen; denn Widerstand könnte zu einer Tugend werden. Wenn diese sich aber einschleicht, dann Gnade uns allen Gott. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Präsident Herr Steinecke:

Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende der Debatte. Ich sehe keinen Wunsch mehr nach einer Fortführung der Debatte. Ich schließe die Debatte ab und wir kommen zum Abstimmungsverfahren.

Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen folgendes Abstimmungsverfahren vorschlagen. Formell müsste über alle zwölf Gesetzentwürfe abgestimmt werden. Ich schlage Ihnen vor, zuerst über den Tagesordnungspunkt 3 a abzustimmen, also über den Entwurf eines Zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform in Drs. 5/2401. Im zweiten Block würde ich über die Überweisung der Gesetzentwürfe in den Drs. 5/2402 bis 5/2412 abstimmen lassen. Meine Damen und Herren, wenn Sie damit einverstanden wären, sollten wir so verfahren. Ich sehe keinen Widerspruch. Ich will noch hinzufügen - -

(Herr Grünert, DIE LINKE, meldet sich zu Wort)

Bitte, Herr Grünert.

Herr Grünert (DIE LINKE):

Herr Präsident, Sie hatten vergessen oder wollten vielleicht jetzt etwas zu den Änderungsanträgen sagen.

Präsident Herr Steinecke:

Ich wollte jetzt gerade ansetzen, aber ich wollte Ihnen das Wort lassen. - Entsprechend § 28 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung sind natürlich alle Änderungsanträge automatisch mit überwiesen.

Sie sind also damit einverstanden. Dann sollten wir uns noch auf die Ausschüsse verständigen. Ich habe hier vorn vernommen, dass alle Fraktionen der Überweisung der Gesetzentwürfe an den Innenausschuss zustimmen. Darüber lasse ich nicht gesondert abstimmen.

Es gab aber den Wunsch der FDP-Fraktion, die Gesetz-entwürfe zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verfassung zu überweisen. Dann gab es den Wunsch von Herrn Wolpert und Herrn Grünert, die Gesetzentwürfe zur Mitberatung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zu überwiesen.

Ich lasse jetzt über die Überweisung der Gesetzentwürfe an den Ausschuss für Recht und Verfassung abstimmen. Wer möchte die Gesetzentwürfe dahin überwiesen haben? - Zustimmung bei der LINKEN und bei der FDP. Wer lehnt dies ab? - Ablehnung bei den Koalitionsfraktionen. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Recht und Verfassung abgelehnt worden.

Ich lasse über die Überweisung der Gesetzentwürfe an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr abstimmen. Wer stimmt zu? - Gleiches Abstimmungsverhalten. Wer lehnt ab? - Ebenfalls gleiches Abstimmungsverhalten. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr abgelehnt worden, sodass wir über die Überweisung der Gesetzentwürfe an den Innenausschuss abstimmen werden.

Ich möchte nun abstimmen lassen über die Überweisung des Gesetzentwurfs in Drs. 5/2401 an den Innenausschuss. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist der Überweisung des Gesetzentwurfs sowie des Änderungsantrags zugestimmt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisung der Gesetzentwürfe unter den Tagesordnungspunkten 3 b bis 3 l an den Innenausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gleiches Stimmverhalten. Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit sind die Gesetzentwürfe sowie die Änderungsanträge an den Innenausschuss überwiesen worden.

Jetzt liegt mir noch eine Wortmeldung von Frau Knöfler vor. Bitte schön.

Frau Knöfler (fraktionslos):

Eine kurze Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Sie haben sicherlich feststellen können, dass ich nicht mit abgestimmt habe. Das ist aber offenbar nicht registriert worden. - Vielen Dank.

Präsident Herr Steinecke:

Meine Damen und Herren! Die Gesetzentwürfe sind also in den Ausschuss überwiesen worden und die Beratung des Tagesordnungspunktes 3 ist damit abgeschlossen.

Die parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, die Tagesordnungspunkte 12 und 13 heute zu beraten, da wir gut in der Zeit liegen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.

Meine Damen und Herren! Ich unterbreche jetzt die Sitzung für eine Stunde. Um 14.30 Uhr sehen wir uns wieder. Guten Appetit!

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