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Rede zum Treffen der VI in Zorbau

Ich begrüße Sie meine Damen und Herren, auch im Namen meiner Mitstreiter ……, zu unserer heutigen Veranstaltung. Die Freiwillige Phase der Gemeindegebietsreform ist vorbei. Sie alle kommen aus Gemeinden, die sich nicht zu größeren Einheitsgemeinden zusammengeschlossen haben. Sie haben sich nicht den Willen anderer aufzwingen lassen, sondern haben selbst entschieden, was das Beste für ihre Gemeinde und deren Bürger ist.

Es steht uns nun die finale Phase dieser Gemeindegebietsreform bevor. In der Zwangsphase sollen nun die letzten Gemeinden aufgelöst und größeren Kommunen zugeschlagen werden, und es macht sich Unsicherheit breit, wie es nun weitergehen soll. Und auch wenn die Volksinitiative schon kräftig an den Vorbereitungen des Volksbegehrens arbeitet, könnte man den Eindruck gewinnen, dass wir aufgeben und ihre Gemeinden im Stich lassen. Das ist nicht der Fall. Wir hoffen Ihnen mit unserer heutigen Veranstaltung einige Perspektiven eröffnen zu können und Ihnen Ihr Selbstvertrauen für die kommenden Monate zu stärken.

Zunächst werde ich ein kurzes Resümee des bisherigen Verlaufes des Gebietsreform ziehen, meine Sicht auf die gescheiterte Verfassungsklage erläutern, Möglichkeiten aufzeigen, was ihre Gemeinde im Augenblick tun sollte und einen Ausblick auf das geplante Volksbegehren geben. Danach haben meine Mitstreiter die Möglichkeit meine Ausführungen zu ergänzen und wir alle stehen Ihnen dann für Diskussionen zur Verfügung.

Resümee

Die Schlagzeile des Wochenspiegels vom 15.07.2009 hier im Burgenlandkreis war „Die Reform war erfolgreich“. Für mich fasst das im Moment alles zusammen für was die Politik in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren stand. Es geht nicht um die, auf Hunderten Seiten Eckpunktepapier und Leitbild, beschworenen Vorteile der Einheitsgemeinde. Die meisten Einheitsgemeinden sind noch gar nicht zusammengeschlossen. Selbst die Optimisten unter den Befürwortern der Reform erwarten ein Greifen der Maßnahmen erst in Jahren. Diese Schlagzeile zeigt, dass es einzig und allein darum ging, seinen Willen durchzusetzen. Ein solches Verhalten kann ich bei Kindern verstehen, die sich um ein Spielzeug streiten, bei erwachsenen Menschen ist es aber albern, bei Politikern, die ein ganzes Bundesland führen, ist es sogar unverantwortlich.

Nun wird die Landespolitik nicht müde zu versichern welche Vorteile die Reform für das ganze Land hat und ohne das ganze kritisch zu hinterfragen wird es tagtäglich in der Presse abgedruckt. Ich kann diejenigen unter Ihnen verstehen, die dabei ins Zweifeln geraten und sich die Frage stellen, ob der Kampf um die Eigenständigkeit nicht vielleicht ein Fehler war. Schließlich tragen Sie die Verantwortung für die Bürger Ihrer Gemeinde. Es war kein Fehler! Und es lohnt sich auch weiterhin für die Eigenständigkeit Ihrer Gemeinde zu kämpfen! Rufen wir uns dazu die Geschehnisse der letzten Jahre noch einmal ins Gedächtnis:

Von Anfang an werden die Vorteile der Einführung von Einheitsgemeinden um jeden Preis von vielen bezweifelt. Auch wenn sich der Innenminister gegen die Anfertigung eines Gutachtens, das seine eigenen Behauptungen untermauern soll, sträubt, muss er dem Druck des Landtages nachgeben. Ein Gutachten wird in Auftrag gegeben. Dieses fällt zunächst anders aus, als der Innenminister das erwartet hat, oder sagen wir besser, wie er es gebrauchen kann. Das lässt sich gut anhand einiger Presseartikel dokumentieren, die man übrigens auch auf unserer Internetseite nachlesen kann.

Pressebericht MZ: Verschiedene Aussagen zur Gemeindereform - Kritik an Minister 14.06.07
Im Entwurf der Langfassung des Gutachtens, das der MZ vorliegt, liest sich dies jedoch anders: “Keines der drei Modelle ist dazu in der Lage, allen Effizienz- und Effektivitätsmaßstäben vollständig zu entsprechen.” Verglichen wurden Verwaltungsgemeinschaften, Einheitsgemeinden und Verbandsgemeinden. Die Gutachter geben die Empfehlung, “die Entscheidung über das Verwaltungsmodell grundsätzlich in das Ermessen der lokalen Akteure zu stellen”.

Einer der Autoren, der Verwaltungsrechtler Winfried Kluth, bestätigte, dass es Unterschiede zwischen Lang- und Kurzfassung gebe.

“Das Innenministerium hat Wert darauf gelegt, dass vor allem die Ergebnisse unserer Analyse und weniger Handlungsempfehlungen in der Kurzfassung stehen”, so Kluth.

Es ging hierbei um die grundsätzlichen Unterschiede zwischen dem eigentlichen Gutachten und einer Zusammenfassung, die dem Landtag zur Verfügung gestellt wurde. Man beachte hierbei die Aussage eines der Autoren, dass es mehr um die Ergebnisse und weniger um die Handlungsempfehlungen gehe.

Nur zwei Tage später:

Pressebericht Volksstimme: Initiative muss Entwurf von Web-Seite nehmen  16.06.07

Die Volksinitiative gegen Einheitsgemeinden hat das Gutachten des Instituts für Wirtschaftsforschung (IWH) und von Wissenschaftlern der Uni Halle zur Wirtschaftlichkeit von Einheitsgemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften kritisiert. Den Argwohn der Initiative erweckt, dass Kernaussagen des Entwurfs so verändert wurden, dass sich die nun vorliegende End-Kurzfassung mit den Zielen des Innenministers deckt. Ralf Wunschinski, der Sprecher der Initiative, sagte gestern: „Wir fragen uns, ob das Gutachten passend gemacht wurde. Falls ja, wäre das ein starkes Stück.”
Im Langfassungs-Entwurf hatten die Gutachter alle drei Gemeindeformen als gleichwertig eingeschätzt. Entscheiden über die Struktur sollten die Leute vor Ort. Zitat: „Die Darstellung der Untersuchungsergebnisse hat darüber hinaus deutlich gemacht, dass alle drei Gemeindestrukturmodelle ihre spezifischen Vor- und Nachteile aufweisen. Keines der Modelle ist dazu in der Lage, allen Effizienz- und Effektivitätsmaßstäben vollständig zu entsprechen.” In der vom Innenministerium präsentierten Kurzfassung heißt es dagegen: „Vor dem Hintergrund der empirischen Ergebnisse der Untersuchung und der verfassungsrechtlichen Vorgaben empfehlen die Gutachter die Bildung von Einheitsgemeinden und Verbandsgemeinden anstelle der heutigen Verwaltungsgemeinschaften.”

Es wird empfohlen Einheitsgemeinden einzuführen. Eine Handlungsempfehlung, um die es dem Innenministerium laut Prof. Kluth gar nicht ging. Auf dieser Handlungsempfehlung wird nun aber das gesamte weitere Vorgehen bei der Reform gerechtfertigt. Alle kritischen Aussagen, vor allem die Akteure vor Ort entscheiden zu lassen, werden überlesen oder es wird ganz und gar untersagt, diese Aussagen zu veröffentlichen.

Neben dem Gutachten gibt es natürlich auch viele Erfahrungsberichte. Die Landespolitik versucht uns ja immer wieder das Bild eines Hinterweltlers zu verpassen, der die großen Zusammenhänge nicht versteht. Aber die von uns vorgebrachten Einwände sind ja nicht an den Haaren herbei gezogen. In den alten Bundesländern gab es in den 70-er Jahren ähnliche Gebietsreformen. Auch wenn diese nicht so einschneidend waren – wir reden hier von 3000-5000 Einwohnern Mindestgröße pro Gemeinde, je nach Bundesland – so waren die Auswirkungen auf den ländlichen Raum teilweise verheerend. Sachsen-Anhalt besteht aus 90 % ländlichem Raum, sie können sich die Auswirkungen ausmalen. Ich möchte nur ein paar Zitate dem Fachbuch „Handwörterbuch zur ländlichen Gesellschaft in Deutschland“entnehmen:

Die Gebietsreform ist vorrangig nach Maßstäben der administrativen Leistungssteigerung sowie Steuerungskriterien der Raumodnung durchgefürht worden. Nicht beachtet wurden die elementaren Funktionen der Gemeinde als unmittelbares Lebensumfeld und Handlungsspielraum der Bürger, als Bezugsgröße lokaler Identität und als Lernfeld demokratischen und solidarischen Handelns….

Sehr geehrte Bürgermeister und Gemeinderäte, ihnen werden Effektivitätssteigerung und Einsparungen versprochen. Konnte Ihnen jemals jemand zahlen vorlegen? Die VG Lützen-Wiesengrund versuchte auf einer Veranstaltung für die Gemeinderäte eine Modellrechnung aufzustellen für eine Einheitsgemeinde aus den Gemeinden der jetzigen VG.. Der eine oder andere von Ihnen mag auch anwesend gewesen sein. Der ebenfalls angereiste Staatssekretär Erben verwarf diese Rechnung mit der einfachen Bemerkung: „Das ist Quatsch, das kann man so nicht rechnen“, eigene Zahlen hatte er nicht. Niemand hat diese Zahlen. Niemand kann sagen, ob überhaupt und wenn, wie viel Geld gespart werden soll. Die Steigerung der Effektivität und Einsparungen sind nicht mehr als Behauptungen. Für die einen ist die Gebietsreform ein „Erfolg“, für mich ist das alles ein Skandal.

Nehmen wir die Gemeinde Zorbau. Die Gemeinde Zorbau ist ein Erfolgsmodell. Ohne die Hilfe des Landes, bei uns gab es nämlich keine 90% Förderung für das Gewerbegebiet, wurde ein Gewerbegebiet erschlossen und vermarktet. Es wurden hunderte Arbeitsplätze geschaffen und vielen Familien hier in der Region eine Zukunftsperspektive gegeben. Mit unseren Steuereinnahmen finanzieren wir nicht nur unsere Gemeinde, sondern über die Umlagen auch den Kreis und andere Kommunen mit. So soll es aber auch sein, wir leisten diesen Beitrag gern. Er soll aber auch entsprechend gewürdigt werden, das ist zumindest meine persönliche Meinung.
Das Geld, was in der Gemeinde verbleibt, wurde in den letzten Jahren hauptsächlich in den Ausbau der Infrastruktur und den Ausbau von Wohnraum investiert. Das ist auch Wirtschaftsförderung für den regionalen Mittelstand. Zugegeben kann man z.B. den Ausbau dieses Saales auch als Luxus bezeichnen, aber er ist verdient und die hier ausgegebene Summe ist trotzdem nur ein Bruchteil von dem, was die chronisch pleite Stadt Weißenfels allein in das Bühnenhaus ihres Kulturhauses gesteckt hat – man konnte das ja sehr schön in der Presse verfolgen. Mit dieser Stadt sollen uns nun Einsparungen gelingen? Wahrscheinlicher ist wohl, dass die Ersparnisse unserer Gemeinde in gleicher Art und Weise verschleudert werden.
Kritiker mögen behaupten die Gemeinde Zorbau hat das alles nur geschafft, weil man viele Schulden gemacht hat. Das stimmt, aber von Anfang an wird der Kredit getilgt. Das heißt Jahr für Jahr werden die Schulden abgebaut. Die Landespolitiker feiern sich, weil sie in diesem Jahr möglicherweise erstmals keine neuen Schulden machen müssen. Dabei wurde an Bildung und Sicherheit gespart, nicht aber an der Verwaltung. Diese Leute wollen uns etwas über Effizienz erzählen. Das klingt wie ein schlechter Witz.

Jetzt werden Sie vielleicht denken, unsere Gemeinde ist nicht Zorbau. Wir können kein Gewerbegebiet aufbauen. Darum geht es dabei aber gar nicht! Es geht doch darum, dass auch eine kleine Gemeinde über die eigenen Gemeindegrenzen hinaus eine Region voranbringen kann. Es geht darum, dass auch ein ehrenamtlicher Bürgermeister und ein ehrenamtlicher Gemeinderat mit seinen Entscheidungen viel erreichen kann. Ich kenne kein Dorf hier in der Gegend, das in den letzten Jahrzehnten nicht den grauen Schlauer der DDR-Zeit abgeschüttelt hat. Und das haben Sie allein geschafft und niemand aus Magdeburg.

Um nun auf unsere anfängliche Frage zurückzukommen: War es vielleicht ein Fehler um die Eigenständigkeit meiner Gemeinde zu kämpfen? Nein, es war meine Pflicht als verantwortungsbewusster Bürger die Katastrophe Gemeindegebietsreform mit aller Kraft von meiner Gemeinde und seinen Einwohnern abzuwehren. Ich hoffe Sie sind in den letzten Jahren zu einer Ähnlichen Ansicht gekommen.

Die gescheiterte Klage vor dem Verfassungsgericht
Wie sie alle, haben auch wir riesige Hoffnungen in das Verfassungsgericht gelegt. Zum einen gab es da die Klage der FDP, gegen das Zustandekommen des Begleitgesetzes, zum Anderen die Klage der Gemeinden.
Zur Klage der FDP kann man kurz und knapp sagen, diese ist an einem Formfehler gescheitert, hier wurde schlichtweg eine Frist verpasst. Das Ministerium behauptet zwar nun das Gericht hat bestätigt, das Gesetz sei rechtmäßig zustande gekommen. Das kann man so aber nicht gelten lassen: das Gericht hat sich gar nicht erst mit diesem Problem auseinander gesetzt. Wir sind immer noch der Meinung, das hier grobe Vergehen vorliegen, was aber am Ergebnis – nämlich dem Gerichtsurteil - leider nichts ändert.

Das Urteil zur Klage der Gemeinden hat nicht nur bei uns Fassungslosigkeit ausgelöst. Auch unsere Rechtsvertreter, einer von Ihnen selbst ein ehemaliger Verfassungsrichter, waren doch, um es milde auszudrücken, sehr erstaunt. Nichts desto trotz kann man aus einigen Zeilen Hoffnung für die Klagen gegen die Zwangsgesetze gewinnen.

Für mich ergeben sich 3 wesentliche Aussagen aus dem Urteil

1. Der Gesetzgeber kann in der Freiwilligen Phase tun und lassen, was er will
Das Gericht sieht sich nicht für die inhaltliche Qualität der Landespolitik verantwortlich. Die Politiker können im Prinzip tun und lassen, was sie wollen, wenn Sie sich an bestehendes Recht halten und das lässt leider sehr vieles zu: Dazu aus dem Urteil:
„2.2.2.2.2.1 Bei einer generellen, das gesamte Land umfassenden, Neuordnung kann der Gesetzgeber eigenverantwortlich ein Leitbild definieren und einzelne Systemkriterien entwickeln… Bei einer solchen Vorgehensweise hat der Gesetzgeber nach Zielen, Leitbildern und Maßstäben, die er selbst gesetzt hat, grundsätzlich frei zu entscheiden.“

Auf deutsch: der Gesetzgeber muss sich nur an die Regeln halten, die er sich zu beginn der Reform selbst gestellt hat. Sowas lässt sich mit normalem Rechtsverständnis nicht nachvollziehen.

2. Leider muss das Gericht dieses Vorgehen dulden
„2.2.2.2.2.3.2 Das Landesverfassungsgericht hat diesen Gestaltungsspielraum zu respektieren und nicht dessen Gemeinwohlauffassung daraufhin zu prüfen, ob es andere und bessere Alternativen gab,…
Hier stellt das Gericht wieder fest, dass es den Sinn eines Gesetzes nicht zu bewerten hat, das ist der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Auch wenn für viele dieses Urteil die Bestätigung der guten Politik des Landes ist, so ist es das nicht. Das Gericht sagt eindeutig, dass es das Gesetz nicht auf seine inhaltliche Qualität geprüft hat. Mit etwas Fantasie kann man hier auch so etwas wie eine Entschuldigung herauslesen. Nach dem Motto: Wenn wir können, wie wir wollten…, aber wir müssen den Gestaltungsspielraum akzeptieren.
Weiter in diesem Abschnitt heißt es dann z.B. und das ist dann 3:

3. In der Zwangsphase sind die Hürden des Gesetzgebers höher
Nicht erforderlich ist es dabei, auf der Ebene der Grundsätze einer kommunalen Neugliederung bereits sämtliche Aspekte des Eingriffs in die Kommunale Selbstverwaltung der einzelnen Gemeinde abzuwägen“
Mit den Grundsätzen ist hier das Begleitgesetz gemeint. Dieser Satz bedeutet im Umkehrschluss aber, dass das Land in der Zwangsphase „sämtliche Aspekte des Eingriffs in die Kommunale Selbstverwaltung der einzelnen Gemeinde abzuwägen“ hat. Auch wenn der Innenminister der Meinung ist, mit diesem Urteil einen Freifahrtschein erteilt bekommen zu haben, ist genau das Gegenteil der Fall. Die Hürden bei der Zwangseingemeindung sind viel, viel höher. Was uns - die Gemeinden - in eine bessere Ausgangsposition bringt, als wir sie bei der letzten Klage hatten.
Des Weiteren gibt es seit Kurzem ein neues Gutachten, das im Auftrag des Ministeriums von Herrn Tiefensee gegeben wurde – also eines Bundesministeriums. Dort wird die herkömmliche Strukturpolitik in der BRD als unwirksam bezeichnet. In einer Auflistung steht: „Verwaltungsstrukturen effizienter gestalten → Strategie Anpassen → Keine Breitenwirkung“ In diesem Gutachten werden viele unserer Argumente unterstützt. Möglicherweise können wir auf Grundlage dieses Dokumentes neue Argumente entwickeln – und einen Vorteil hat das ganze: unser Innenminister Hövelmann kann daran nichts mehr ändern lassen.

Zusammenfassend kann man zu dem Urteil sagen: Es war eine herbe Niederlage für die Volksinitiative und alle klagenden Gemeinden. Aber hier wurde lediglich die Rechtmäßigkeit des Begleitgesetzes festgestellt, nicht die Gerechtigkeit im Gesetz, auch nicht die Richtigkeit. Den Schluss, den wir hier heraus ziehen sollten: „Die Reform hätte so schnell vorbei sein können, leider hat das nicht geklappt. Aber nun müssen wir weiter kämpfen.“

Wie sollten wir uns verhalten

Wie vorhin erwähnt, haben wir gute Gründe uns gegen diese Reform zu wehren. Mit meiner Sicht auf die aktuelle Situation will ich Ihnen nun zeigen, dass wir noch gute Chancen haben unseren Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Auf alle Fälle aber, dass wir in der freiwilligen Phase nichts verschenkt haben und nur noch gewinnen können. Aus einer Zwangseingemeindung erwachsen uns, gegenüber einem freiwilligen Schritt, keine Nachteile. Wir können getrost abwarten und alle Schritte sorgfältig planen. Einer unserer Trümpfe ist die Zeit. Die Gesetzliche Phase muss bis zum Ende des nächsten Jahres abgeschlossen sein, wenn sie nicht Gefahr laufen soll, von der nächsten Landesregierung gestoppt zu werden. Der Innenminister steht also unter Zeitdruck und das kann zu Fehlern führen. Auch wenn immer wieder in der Presse verbreitet wird: jetzt gehen die Zwangseingemeindungen los. So schnell geht das nicht. Momentan werden Gesetzentwürfe vorbereitet. Diese müssen von allen möglichen Stellen bewertet werden. Auch wenn dabei auf die Meinung der Gemeinden mit Sicherheit wenig wert gelegt wird, dauert das Monate.

Pressebericht Volksstimme: Bis Mitte 2010 soll Gemeindereform stehen (15.07.2009)

Innenminister Holger Hövelmann (SPD) sagte gestern, der Landtag werde sich voraussichtlich im Dezember erstmals mit den vier Gesetzentwürfen befassen. Die Entwürfe für die restlichen sieben Kreise sollen im September erstmals im Kabinett behandelt werden.

Wir können davon ausgehen, dass der Innenminister hier von seiner optimistischsten Berechnung ausgeht. Im Dezember gehen die ersten Gesetze das erste Mal in den Landtag, wahrscheinlich später. Diese müssen mindestens zweimal diskutiert werden, gibt es Änderungen auch dreimal. Das heißt, dann sind wir schon im Februar, optimistisch gerechnet. Da die Gesetze für unsere Region erstmals im September im Kabinett beraten werden, sind wir sogar noch 3 Monate später an der Reihe.
Allein zwei Monate können wir durch die Bürgeranhörungen gewinnen, denn solange vorher müssen diese, wie sie ja alle wissen, vorher angekündigt sein. An diesem Punkt sind einige Gemeinden auf dem Weg Zeit zu verschenken.
Für eine Zwangseingemeindung müssen Anhörungen gemacht werden, wie diese ausgehen ist dabei egal. Und dass es ihm egal ist, daraus macht der Innenminister auch gar keinen Hehl:

Pressebericht MZ: Innenminister tritt auf das Gaspedal (23.04.2009)

Die Einwohner werden gefragt, ob sie mit der Zuordnung zu einer bestimmten Einheitsgemeinde einverstanden sind. Diese Anhörung ist von der Gemeindeordnung vorgeschrieben, die Entscheidung bindet aber den Gesetzgeber nicht. “Das ist kurios, und man wird uns das sicher vorwerfen, aber so ist die Gesetzeslage”, sagte Hövelmann. Nach einer erneuten Kabinettsberatung werde das entsprechende Gesetz dann dem Landtag zugeleitet, der noch einmal die betroffenen Bürgermeister anhört.
Das heißt, machen wir jetzt schon die vom Land benötigten Bürgeranhörungen, spielen wir der Zwangseingemeindung nur in die Hände.

In der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalts steht dazu:
Gemeindeordnung LSA § 17 Verfahren

(2) Gegen den Willen der beteiligten Gemeinden können Gemeindegrenzen nur durch Gesetz geändert werden. Das gleiche gilt für die Neubildung einer Gemeinde aus Teilen einer oder mehrerer Gemeinden. Vor Erlaß des Gesetzes müssen die beteiligten Gemeinden und die Bürger gehört werden, die in dem unmittelbar betroffenen Gebiet wohnen. Die Durchführung der Anhörung der Bürger obliegt den Gemeinden als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises.

Im Kommunalgesetz werden hier unsere Möglichkeiten noch präzisiert:

§55 Anhörung der Bürger bei Gebietsänderungen

…Der Stimmzettel enthält die vom Gemeinderat beschlossene Frage und die Antwortmöglichkeiten ja” und ,,nein”. Im Fall des § 17 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt kann die Kommunalaufsichtsbehörde den Zeitpunkt für die Anhörung der Bürger bestimmen.

Dass die Bürgeranhörungen Aufgabe der Gemeinden sind, findet sich in den Gemeindeordnungen anderer Länder nicht. Hier gibt es vielleicht sogar zusätzliche Möglichkeiten Zeit zu gewinnen. Die Anhörung ist Aufgabe der Gemeinde. Will das Land also eine Anhörung und die Gemeinde nicht, muss das Land schon wieder in den Aufgabenbereich der Gemeinden eingreifen. Dagegen können wir klagen.

Wichtiger ist aber: das Innenministerium muss die Frage zur Bürgeranhörung ganz präzise stellen, z.B. bei der Eingemeindung nach Weißenfels müssen die Leute gefragt werden: „Sind Sie für eine Eingemeindung nach WSF?“
Auch wenn ich kein Anwalt bin, kann ich das mit einem Urteil belegen – auch wenn es hier um ein Urteil in Brandenburg geht, verhält sich dieser Sachverhalt bei uns ähnlich:
Berliner Zeitung 20.12.2003 Wachow ist ein Schönheitsfehler - Gemeinde klagte erfolgreich gegen Zwangseingemeindung - Innenministerium reagiert gelassen
“Wir hatten Glück, dass das Land bei Wachow nicht die Form gewahrt hat”, sagt Reinicke. Zwar gab es im Ort die nach der Landesverfassung erforderliche Anhörung. Doch lief die unter dem Stichwort “Eingemeindung nach Ketzin”. “Dann hieß es im Gesetz aber plötzlich: ab nach Nauen mit euch”, so Reinicke. Wachow legte Verfassungsbeschwerde ein.

Diesen Umstand müssen wir ausnutzen. Sehr geehrte Gemeinderäte und Bürgermeister, können wir verhindern, dass eine Bürgeranhörung mit der Frage: „Sind Sie für eine Einheitsgemeinde …?“ stattfindet, verhindern wir die Zwangseingemeindung.

Das Kommunalwahlgesetz sagt: „Der Stimmzettel enthält die vom Gemeinderat beschlossene Frage“ - also klagen wir gegen jede andere Fragestellung.

Wenn Sie sich nun dem Willen ihrer Bürger sicher sein wollen, dann fragen Sie nicht „Sind Sie für eine Einheitsgemeinde mit…“ und hoffen Sie nicht, dass diese Frage von möglichst vielen mit Nein beantwortet wird. Das hilft Ihnen nicht weiter. Wenn Sie eine Bürgeranhörung machen wollen, dann muss die Frage lauten: „Sind sie für die Eigenständigkeit ihres Ortes?“ Eine solche Bürgeranhörung ist für das Innenministerium wertlos. Im Gegenteil, es bringt zusätzliche Argumente, um sich gegen jede weitere Anhörung zu wehren – der Wille der Bürger ist ja ermittelt. Im Gemeinderat Zorbau haben wir diese Möglichkeit auch schon diskutiert.

Die zweite Möglichkeit Zeit zu gewinnen ist das Zwangsgesetz selbst. Das Verfassungsgericht braucht nun einmal Zeit bis zum Verkünden eines Urteils, diese Zeit haben wir schon mal. Mit dem vorhin schon erwähnten Gutachten zum „Demographischen Wandel“ haben wir nun auch wissenschaftlich belegte Argumente gegen Herrn Hövelmann. Seine Argumentation ist ja: Das Problem ist der Demographische Wandel → deswegen brauchen wir eine effizientere Verwaltung → deshalb machen wir die Gebietsreform. In diesem Gutachten steht nun: die effizientere Gestaltung der Verwaltung erzielt keine Breitenwirkung. In diesem Gutachten wird ein gutes Bild verwendet: “Solange der Kranke nicht mit dem Rauchen aufhört, nutzt es wenig, dass er gegen seinen Husten Bonbons lutscht.“ Solange wir also keine Mittel gegen unsere Demographischen Probleme haben, werden uns also solange Gebietsreformen bevorstehen, bis es nur noch Verwaltung und keine Leute mehr gibt. Es sind noch mehr Ansatzpunkte in diesem Gutachten vorhanden, an denen sichtbar wird, dass unsere Landesregierung auf dem Holzweg ist. Die hier gegebenen Empfehlungen sind: mehr Autonomie für die Kommunen (speziell auf die Finanzen), bessere Finanzausstattung der Kommunen und die Akteure vor Ort arbeiten und entscheiden zu lassen. Und das, meine Damen und Herren, kennen wir ja schon und das, so wissen wir, gefällt unserem Innenminister bestimmt überhaupt nicht.
Einen Haken hat die Geschichte aber auch, es wird gesagt: „Wenn die Menschen fehlen, die das Schicksal ihrer Heimat in die Hand nehmen, lässt sich auch durch hohen Mitteleinsatz kaum etwas ausrichten.“ Diesbezüglich sollten wir uns ein Beispiel an der Gemeinde Rettenbach nehmen. Je eher wir jetzt anfangen selbst Lösungen für die Strukturprobleme zu entwickeln, desto weniger Angriffsfläche bieten wir unserem Innenminister – vielleicht können wir das als Anregung in der folgenden Diskussion nochmal aufnehmen.
Zumindest haben wir damit neue Argumente in der Hand, die es nötig machen, dass sich das Verfassungsgericht mit unseren Klagen gegen die Zwangseingemeindung zumindest ausgiebig befassen muss.
Ich bin also zuversichtlich, dass unsere Gemeinden auch nach der nächsten Landtagswahl noch eigenständige Gemeinden sind.

Gesetzt dem Fall die Zwangseingemeindungen kommen -soweit wird es nicht kommen, aber wir nehmen es einmal an: Die Angstargumente der Landesregierung für diesen Fall waren immer die Wahlen und die Ortschaftsräte. Denken Sie an einige Gemeinden in unserer Umgebung, diese lassen sich freiwillig eingemeinden und hoffen damit etwas für Ihre Bürger erreicht zu haben und haben gleichzeitig freiwillig auf Wahlen verzichtet. Dabei wären hier Neuwahlen Pflicht. Dazu gibt es ein Gutachten auf unserer Seite. Dieses sagt auch aus, dass es bei einer Zwangseingemeindung Neuwahlen geben muss. Ein weiterer Pressebericht, lässt den Schluss zu, dass die Landesregierung, dass sogar schon in ihren Entwürfen berücksichtigt:

Pressebericht Volksstimme: Neue Stadt ist besser als Zwangseingemeindung (17.07.2009)

“Hätten wir den freiwilligen Zusammenschluss hinbekommen, wäre die Einheitsgemeinde zum 1. Januar 2010 gebildet worden. Jetzt verzögert sich das Ganze voraussichtlich um ein Jahr. Das könnte heißen, dass vielleicht erst im Herbst 2010 die Wahlen des neuen Gemeinderats und des neuen Bürgermeisters der Einheitsgemeinde stattfinden.”

Hier geht es um die VG Tangerhütte. Diese Leute haben den ersten Entwurf des Gesetzes schon zu lesen bekommen. Plötzlich sind Wahlen vorgesehen.

Das ist das erste Zugeständnis. Es gibt in Deutschland auch ein generelles Gleichheitsprinzip. Wenn einem Ortsteil ein Ortschaftsrat zuerkannt wird, muss es jedem anderem auch. Hier haben wir sogar den Städte- und Gemeindebund auf unserer Seite. Er schreibt in einem Beitrag:

Den Hinweisen zur Bildung von Einheitsgemeinden in der gesetzlichen Phase und dem Zeitplan im Leitbild für die Gemeindegebietsreform ist zu entnehmen, dass nur in der Freiwilligkeitsphase die Möglichkeit bestehen soll, im Rahmen eines Gebietsänderungsvertrages z.B. die Einführung der Ortschaftsverfassung zu vereinbaren oder andere spezifische Regelungen im Interesse der einzelnen Gemeinde zu treffen.

Der SGSA hält diese Rechtsauffassung für falsch. Zunächst ist festzustellen, dass § 18 GO LSA (Vereinbarungen und Bestimmungen zur Gebietsänderung) kein Verbot zum Abschluss einer Vereinbarung im Falle einer gesetzlichen Regelung zu entnehmen ist. Das ist auch folgerichtig. Der Gesetzgeber kann lediglich die Grundentscheidungen (z.B. Gemeindegebiet, Sitz der Verwaltung, InKraft-Treten der Neugliederung) treffen. Die weitere Ausgestaltung obliegt der kommunalen Selbstverwaltung im Rahmen der Organisations-, Personal-, Planung-, Finanz- und Satzungshoheit. Nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers über den Gebietszuschnitt ist es den betroffenen Gemeinden möglich, die notwendigen ergänzenden Regelungen vom Vorfeld des In-Kraft-Tretens der Gemeindeneugliederung zu vereinbaren. Insofern kann für die gesetzlichen Gebietsänderungen nichts anderes gelten, als für freiwillige Gebietsänderungen.

Die Argumente des Landes, Wahlen und Ortschaftsrat, ziehen nicht mehr. Hier ist es einfach zu mehr Zugeständnissen verpflichtet.
Sie sehen wir können nur noch gewinnen! Alle, die Ihnen ein schlechtes Gewissen einreden wollen, nutzen nur die Tatsache dass Sie – es scheint heute ja nicht mehr überall üblich zu sein – überhaupt ein Gewissen haben.

Volksbegehren

Als letzten Punkt in meinen Ausführungen möchte ich das geplante Volksbegehren ansprechen. Natürlich bringt es uns nichts, uns über die nächste Wahl zu retten, und die kommende Regierung bringt die Zwangseingemeindungen wohl möglich zu Ende. Auch auf die Klage gegen die Zwangseingemeindung können wir uns nicht verlassen. Es muss also ein politischer Richtungswechsel herbei geführt werden. Wir wollen deshalb mit Hilfe eines Volksbegehrens und eines Volksentscheids ein eigenes Gesetz auf den Weg bringen. Ist das erfolgreich kann für eine bestimmte Dauer keine Regierung mehr an diesem Gesetz rütteln. Das Volksbegehren wird am 24. Oktober in Angersdorf starten. Bis dahin wird noch am Gesetzentwurf gefeilt. Das Gesetz soll auf jeden Fall den Erhalt der VG’s vorsehen, das heißt es bedarf keiner Zwangseingemeindungen! Weiterhin sollen die Ortschaftsräte bestehender Einheitsgemeinden. z.B. mit einem Vetorecht gestärkt werden. Eigene Vorschläge dazu können auch auf unserer Internetseite diskutiert werden. Leider nutzen zu wenige diese Möglichkeit.

Es ist eine riesige Aufgabe, aber wir können es schaffen. Ab dem 24. Oktober läuft die Zeit, um eine riesige Menge Unterschriften zu sammeln. Dazu brauchen wir jeden einzelnen Helfer und wir wären dankbar, wenn sich auch in dieser Runde Leute finden würden, die sich dazu bereit erklären uns als Verantwortliche vor Ort dabei zur Seite zu stehen.
Diejenigen, die sich dazu bereit erklären würden, bitte ich, sich in diese Liste einzutragen – es sollten aber nicht alle sein, sondern vielleicht aus jeder Gemeinde oder jedem Ort einer.

Schluss

Die Landesregierung ist mit dem Urteil vor dem Landesverfassungsgericht der Meinung leichtes Spiel zu haben und überall nur noch auf Resignation zu stoßen. Und sicherlich ist es auch etwas ruhig um die Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011 geworden. Aber gönnen Sie uns die Verschnaufpause. Wir haben die letzten Jahre viel Energie in unser Vorhaben gesteckt. Nun gilt es erst einmal abzuwarten. Die Landesregierung muss vorlegen. Wir nutzen die Zeit um Kraft zu tanken, Argumente zu sammeln und unsere Reihen neu zu ordnen. Sie können sicher sein: solange der Kampf weiter geht, stehen wir Ihnen zur Seite. Am 24. Oktober ist der Startschuss für unsere große Gegenoffensive.

Die heutige Veranstaltung soll in erster Linie dazu dienen, dass Sie das wissen. Vielen Dank.

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