GESETZ ZUR STÄRKUNG DER GEMEINDLICHEN STRUKTUREN IM LAND SACHSEN-ANHALT (GSgSG-LSA):
Montag, 26. Oktober 2009Art. 1 Ziele und Grundsätze
§ 1 Ziele der Gemeindereform
1 Ziele des Gesetzes sind die Schaffung und Bewahrung leistungsfähiger sowie zugleich der jeweiligen örtlichen Gemeinschaft verbundener Gemeinden und Ortschaften. 2 Die Gemeinden nehmen ihre Aufgaben selbständig, bürgernah und möglichst dezentral im Sinne des Subsidiaritätsprinzips wahr. 3 Ihre historische Kontinuität ist zu erhalten. 4 Die einzelne Gemeinde soll mindestens *** [...]